Studierende aus Drittstaaten (nicht EU/EWR, Schweiz) benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich, sofern ihr Aufenthalt 6 Monate nicht übersteigt, entweder
- ein Reisevisum C (für Aufenthalte bis maximal 90 Tage; nicht erforderlich für Studierende, die visumsfrei einreisen dürfen) oder
- ein Aufenthaltsvisum D (für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monate; ausgenommen Studierende mit japanischer Staatsangehörigkeit).
Das Visum muss vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) im Wohnsitzstaat beantragt werden und wird von dieser Behörde selbst ausgestellt.
(Visa-Anträge innerhalb der EU sind nur bei den österreichischen Botschaften in Bratislava, Ljubljana oder München möglich - sofern Sie einen gültigen Aufenthaltsstatus in einem EU-Land haben).
Weitere Informationen, Antragsformulare und Dokumentenlisten finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdienstes.
Informationen für britische Staatsangehörige https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/brexit/
Informationen für US-amerikanische und kanadische Austauschstudierende/Fulbright Stipendiat/innen: https://www.bmeia.gv.at/en/consular-section-of-the-austrian-embassy-in-washington/travel-to-austria/studying-in-austria/
Ausnahme für Studierende aus Drittstaaten mit "Aufenthaltstitel Student" aus einem anderen EU-Land (gilt nicht für Aufenthaltstitel aus Irland und Dänemark)
- Studierende, die an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Erasmus plus, OeAD-Stipendium) teilnehmen oder für die eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen besteht (z.B. Internationales Masterprogramm) und die einen gültigen "Aufenthaltstitel Student" eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht Dänemark und Irland) innehaben, dürfen visumfrei einreisen und sich in diesem Rahmen bis zu 360 Tage in Österreich aufhalten.
Füllen Sie die "Bestätigung über die Teilnahme" an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen oder an einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen" aus und lassen Sie sie von Ihrem_r Koordinator_in an der BOKU unterschreiben!
Um nachzuweisen, dass Sie sich legal in Österreich aufhalten, benötigen Sie- diese unterschriebene Bestätigung
- ein gültiges Reisedokument (noch mindestens drei Monate gültig, nicht älter als 10 Jahre, mindestens 2 leere Seiten)
- einen gültigen "Aufenthaltstitel Student" eines anderen EU-Mitgliedsstaates und
- eine gültige Krankenversicherung
- Beweis des Einreisedatums nach Österreich (Stempel im Reisepass, Zug-/Bus-/Flugticket, Tankrechnung...)
- Studierende aus Drittstaaten mit einem gültigen "Aufenthaltstitel Student" in Irland und Dänemark benötigen ein für einen Aufenthalt in Österreich von 91 Tagen bis 6 Monate ein Visum, das nur bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Bratislava, Ljubljana oder München beantragt werden kann.
Achtung: Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden! Wenn Sie planen, länger als 6 Monate in Österreich zu studieren, müssen Sie noch vor Ihrer Einreise nach Österreich einen Aufenthaltstitel beantragen.