Die BOKU ist eine international orientierte Universität, an der Studierende aus allen Ländern herzlich willkommen sind!
Wir haben uns bemüht, alle relevanten Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Studierende hier zusammenzufassen und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Die aktuellsten Informationen sowie Antragsformulare und Dokumentenlisten finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD).
Bei Fragen oder Problemen bieten wir insbesondere Studierenden aus Non-EU-Ländern gerne Unterstützung an:
- Wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, kontaktieren Sie bitte Ihre*n Koordinator*in der BOKU-International Relations
- Wenn Sie ein internationales/englischsprachiges Masterprogramm studieren, kontaktieren Sie bitte den*die administrative Koordinator*in Ihres Programms.
- Wenn Sie zu einem deutschsprachigen Studienprogramm oder zu einem englischsprachigen Doktorat zugelassen wurden, kontaktieren Sie bitte das Referat für ausländische Studierende der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH BOKU)
EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige
EU/EWR-oder Schweizer Staatsangehörige benötigen für Ihren Studienaufenthalt kein Visum/keinen Aufenthaltstitel. Ein offizielles Reisedokument (Reisepass und/oder Personalausweis) ist für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich ausreichend. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich in Österreich mit dem sogenannten "Meldezettel" bei den Behörden anmelden.
Details zur Anmeldung und Informationen zur Versicherung und Erwerbstätigkeit finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdiensts.
Studierende aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR/Schweiz)
Studierende aus Drittstaaten brauchen entweder ein Visum (Aufenthalt bis 6 Monate) oder eine "Aufenthaltsbewilligung Student" (Aufenthalt über 6 Monate).
An der BOKU sind Studierende aus allen Ländern herzlich willkommen. Allerdings ist ein Zulassungsbescheid unserer Universität leider keine Garantie, dass Sie ein Visum/eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich bekommen. Die Wiener Behörden überprüfen die Voraussetzungen, die Anträge und Dokumente sehr genau und entscheiden im Einzelfall, ob ein*e Studierende*r einen Aufenthaltstitel bekommt.
Stand April 2021: Bitte beachten Sie, dass bei Visumanträgen nur Reiseversicherungen akzeptiert werden, welche Sie auch im Falle einer Corona-Erkrankung absichern.