Die BOKU ist eine international orientierte Universität, an der Studierende aus allen Ländern herzlich willkommen sind!
Alle relevanten Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Studierende finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD).
Bei Fragen oder Problemen bieten wir insbesondere Studierenden aus Non-EU-Ländern gerne Unterstützung an:
- Wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, kontaktieren Sie bitte Ihre*n Koordinator*in der BOKU-International Relations
- Wenn Sie ein internationales Masterprogramm studieren, kontaktieren Sie bitte den*die administrative Koordinator*in Ihres Programms.
- Wenn Sie zu einem deutschsprachigen Studienprogramm oder zu einem englischsprachigen Doktorat zugelassen wurden, kontaktieren Sie bitte das Referat für ausländische Studierende der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH BOKU)
EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige
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European Flag
EU/EWR-oder Schweizer Staatsangehörige benötigen für Ihren Studienaufenthalt kein Visum/keinen Aufenthaltstitel. Ein offizielles Reisedokument (Reisepass und/oder Personalausweis) ist für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich ausreichend. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich in Österreich mit dem sogenannten "Meldezettel" bei den Behörden anmelden.
Details zur Anmeldung und Informationen zur Versicherung und Erwerbstätigkeit finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdiensts.
Studierende aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR/Schweiz)
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Globe with flags
Studierende aus Drittstaaten brauchen entweder ein Visum (Aufenthalt bis 6 Monate) oder eine "Aufenthaltsbewilligung Student" (Aufenthalt über 6 Monate).
An der BOKU sind Studierende aus allen Ländern herzlich willkommen. Allerdings ist ein Zulassungsbescheid unserer Universität leider keine Garantie, dass Sie ein Visum/eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich bekommen. Die Wiener Behörden überprüfen die Voraussetzungen, die Anträge und Dokumente sehr genau und entscheiden im Einzelfall, ob ein*e Studierende*r einen Aufenthaltstitel bekommt.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa oder Aufenthaltstitel sowie zur Antragsstellung, notwendige Dokumente, Versicherung und Erwerbstätigkeit finden sich in der Datenbank des OeAD.
Bei manchen Ländern ist eine visumsfreie Einreise möglich.
Studierende, die an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen und über einen Aufenthaltstitel “Student” eines anderen EU-Landes (ausgenommen Irland und Dänemark) dürfen visumsfrei einreisen und sich in diesem Rahmen bis zu 360 Tage in Österreich aufhalten (Formular, das von Ihrem BOKU-IR-Koordinator unterschrieben werden muss).
NEW: Entry/Exit System (EES) für Kurzaufenthalte
Das Entry/Exit System (EES) betrifft Reisende, die Nicht-EU-Bürger*innen sind und für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tagen) in ein europäisches Land reisen, das das EES nutzt, und entweder:
- ein Kurzaufenthaltsvisum (Reisevisum, Visum C) besitzen; oder
- kein Visum benötigen, um sich maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten.
Die Implementierung des EES startet ab 12. Oktober 2025. Für EU-Bürger*innen und Bürger*innen von Schengen-assoziierten Staaten (wie Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein) sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in der EU gibt es keine Veränderungen im Grenzkontrollprozess. Sofern diese Aufenthaltsberechtigungen erst im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten erworben werden, ist für die Ersteinreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eine Registrierung im EES verpflichtend.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website er EU zum EES und auf der Website des Bundesministeriums Inneres.