Studierende aus Drittstaaten, deren Studienaufenthalt in Österreich länger als 6 Monate dauert, benötigen eine "Aufenthaltsbewilligung – Student".

 


Informationen für britische Staatsangehörige https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/brexit/


 

Ausnahme für Studierende aus Drittstaaten mit "Aufenthaltstitel Student" aus einem anderen EU-Land:
(gilt nicht für Aufenthaltstitel aus Irland und Dänemark)

  • Studierende, die an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Erasmus plus, OeAD-Stipendium) teilnehmen oder für die eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen (z.B. Internationale Masterprogramme) besteht und die einen gültigen "Aufenthaltstitel Student" eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht Dänemark und Irland) innehaben, dürfen visumfrei einreisen und sich in diesem Rahmen bis zu 360 Tage in Österreich aufhalten.

    Füllen Sie die "Bestätigung über die Teilnahme" an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen oder an einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschuleinrichtungen" aus und lassen Sie sie von Ihrem*r Koordinator*in an der BOKU unterschreiben!

    Um nachzuweisen, dass Sie sich legal in Österreich aufhalten, benötigen Sie
    • diese unterschriebene Bestätigung

     

    • ein gültiges Reisedokument (noch mindestens drei Monate gültig, nicht älter als 10 Jahre, mindestens 2 Seiten)
    • einen gültigen Aufenthaltstitel "Student" eines anderen EU-Mitgliedsstaates und
    • eine gültige Krankenversicherung
    • Beweis des Einreisedatums nach Österreich (Stempel im Reisepass, Zug-/Bus-/Flugticket, Tankrechnung...)


    Wenn es möglich/wahrscheinlich ist, dass Ihr Aufenthalt länger als 360 Tage dauert,  empfehlen wir trotzdem einen österreichischen Aufenthaltstitel Student zu beantragen. Dieser kann dann auch zur Arbeitssuche in Österreich verlängert werden.
    Wenn Sie visumsfrei nach Österreich einreisen dürfen, beginnt die visumsfreie Zeit nach Ablauf der 360 Tage erneut.

Vorbereitung der Antragstellung

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung des Antrags und dem Sammeln der benötigten Dokumente!

  •  Wir empfehlen, den Antrag schon 6 Monate vor der geplanten Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) des Heimatlandes einzureichen. Die Entscheidung müssen Sie im Ausland abwarten! Die Entscheidung kann auch bei vollständigen Dokumenten 3 Monate dauern - und wenn Informationen/Dokumente fehlen, sehr viel länger.

  • Wenn Sie visumsfrei nach Österreich einreisen dürfen, können Sie den Antrag auf "Aufenthaltsbewilligung – Student" auch in Österreich (zuständige Behörden - in Wien: MA35) stellen. Die Bearbeitung durch die Behörden dauert bis zu 90 Tage, ein Überschreiten der visumsfreien Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Daher empfehlen wir, den Antrag schon einige Monate vor der Einreise im Heimatland zu stellen.
    Wenn Sie den Antrag erst in Österreich stellen, ist es unbedingt notwendig, dass Sie die benötigten Dokumente vor Ihrer Einreise vorbereiten und den Antrag gleich nach Ihrer Ankunft stellen (Achtung: Häufig gibt es lange Wartezeiten bei der MA35: Buchen Sie online ein paar Wochen vorher einen Termin). Beachten Sie auch, dass Sie das Einreisedatum nach Österreich nachweisen müssen (z.B. Stempel im Reisepass, Flug-/Bus-/Zug-Ticket, Tankrechnung).
    Wenn Sie den Antrag in Österreich stellen, nehmen Sie bei der Antragstellung in der österreichischen Behörde zur Vereinfachung der Kommunikation eine*n deutsche*n Muttersprachler*in mit!
     
  • Dokumente: Eine Checkliste der benötigten Dokumente finden Sie in der Datenbank des Österreichischen Austauschdiensts. Die Dokumente (z.B. Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel) sollten klar verständlich und nachvollziehbar sein. Manchmal ist es hilfreich, noch eine schriftliche Erklärung beizulegen. Bereiten Sie die Dokumente in Original UND Kopie vor (z.B. nehmen Sie Kopien Ihres Reisepasses mit). Wir empfehlen auch, Kopien aller eingereichten Dokumente zu behalten.
    • Die Dokumente sollten in offiziellen deutschen Übersetzungen eingereicht werden. In der Regel werden auch englische Dokumente akzeptiert, darauf besteht aber kein Rechtsanspruch.
    • Achtung: Einige Dokumente (polizeiliches Führungszeugnis,…) müssen offiziell beglaubigt werden. Der Ablauf der Beglaubigung besteht (anders als für einige andere EU-Staaten) aus mehreren Schritten und kann bis zu 6 Monate dauern!
       

  • Besonders wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung:
    • Versicherung: Reiseversicherungen reichen in der Regel NICHT aus - die Krankenversicherung muss "alle Risiken abdecken".
      Empfohlen werden:
      •  die private Krankenversicherung Feelsafe
      • für Studierende, die visumsfrei einreisen dürfen: die Wiener Gebietskrankenkasse (= gesetzliche Krankenversicherung für Studierende in Österreich, kann erst nach der Einreise beantragt werden)
         

Drittstaatsangehörige mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte müssen sich bei der WGKK mittels S1 Formular melden, damit sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich anmelden können. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach diesem Formular!
 

  • Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel: Sie müssen nicht nur nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen sondern auch genau belegen können, woher Sie diese Mittel haben!
    Beispiele für Nachweismöglichkeiten:
    • Kontoauszug der letzten 6 Monate (samt Einzahlungsbuchungen, Zahlungsaufträgen usw.), Kontoauszug des Kontos der Eltern bzw. sonstiger Sponsor*innen der letzten 6 Monate, Beschäftigungsnachweis der Eltern bzw. sonstiger Sponsor*innen oder der Studierenden selbst aus unselbstständiger und bzw. oder selbstständiger Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag inkl. der letzten 6 Gehaltszettel und Nachweis über die Auszahlung bzw. Gewerbeberechtigung inklusive letzter Steuerbescheid)
    • Bei Herkunft der finanziellen Mittel aus einem Gesamtvermögen, muss auch die Herkunft des Vermögens nachgewiesen werden (z.b. Kaufvertrag, Erbschaftsvertrag,...)
       

  • Kosten: Sowohl bei der Antragstellung als auch der Abholung der "Aufenthaltsbewilligung – Student" fallen Kosten an! (Stand 2019: EUR 120,00 bei Antragstellung, EUR 20,00 bei Erteilung und EUR 20,00 Personalisierungsgebühr)
     
  • Wenn Sie den Antrag in Ihrem Heimatland stellen, empfehlen wir, dass Sie eine_n "Zustellungsbeauftragte_n" in Österreich (z.B. Familienmitglied, Freund,...) im Antrag angeben, um die Kommunikationswege abzukürzen und Zeit zu sparen.

Tipp: Es kann auch hilfreich sein, andere Studierende nach ihren Erfahrungen zu fragen (z. B. in Facebook-Gruppen von Expats Ihres Landes in Wien).

Ablauf nach Antragstellung

Bei Antragstellung bei der österreichischen Botschaft/dem Generalkonsulat in Ihrem Heimatland
Da der Antrag an die zuständigen Behörden in Österreich geschickt wird, dauert die Bearbeitung meist länger. Sie erhalten dann über die Botschaft/das Generalkonsulat  eine "Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme". Sie werden entweder informiert, dass Sie ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich erhalten oder dass die Voraussetzungen für die Ausstellung einer ""Aufenthaltsbewilligung – Student"" nicht gegeben sind. In diesem Fall müssen Sie noch Informationen/Dokumente nachreichen.

Bei Antragstellung bei den zuständigen Behörden in Österreich (wenn Sie visumfrei nach Österreich einreisen können):
Die Behörden haben 90 Tage Zeit über Ihren Antrag zu entscheiden. Diese Frist gilt aber erst, wenn alle Dokumente vollständig sind. Wenn Sie den Antrag nicht gleich nach Ihrer Ankunft einreichen oder wenn Dokumente nachgereicht werden müssen, kann die Bearbeitungszeit die 90 Tage/3 Monate des visumsfreien Aufenthalts überschreiten. In diesem Fall müssen Sie das Land verlassen.

Einige Wochen nach Antragstellung erhalten Sie per Post eine "Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme" (in deutscher Sprache).
Im Idealfall sind Ihre Dokumente in Ordnung und Sie werden informiert, dass Sie die Aufenthaltsbewilliung abholen können.

Falls Sie laut dieser "Verständigung" die Voraussetzungen für die Ausstellung einer "Aufenthaltsbewilligung – Student" nicht erfüllen, haben Sie 2 Wochen Zeit, noch zusätzliche Erklärungen abzugeben bzw. zusätzliche Dokumente nachzureichen. Danach wird endgültig über den Antrag entschieden.
Eine Verlängerung der 2-Wochen-Frist ist theoretisch möglich, wird aber nicht empfohlen, weil dadurch die Bearbeitungszeit noch verlängert wird und die Aufenthaltsbewilligung wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der visumsfreien Zeit ausgestellt werden kann. 


Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltsbewilligung wird nur für 12 Monate ausgestellt. Informationen zur Verlängerung

Falls Sie ein internationales Masterprogramm mit einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt studieren, können Sie zu Beginn Ihres Studiums auch eine Aufenthaltsbewilligung für 2 Jahre beantragen. Damit können Sie sich an der Partneruniversität in einem EU-Land (NICHT Großbritannien, Irland, Dänemark) bis zu 360 Tage visumsfrei aufhalten und müssen in diesem Land nicht noch einmal eine Aufenthaltsbewilligung/ein Visum beantragen. Besonders empfehlenswert ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels für 2 Jahre, wenn Sie nach Abschluss Ihres internationalen Masterstudiums in Österreich arbeiten möchten: Studierende, die ihr Studium im Rahmen einer "Aufenthaltsbewilligung – Student" abgeschlossen haben, können diese anschließend zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung für weitere 12 Monate verlängern.
Damit in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung "Student" für 2 Jahre ausgestellt werden kann, müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel für 2 Jahre nachweisen und benötigen Sie zusätzlich noch eine Bestätigung der BOKU, dass die Mobilität im Rahmen Ihres Studiums verpflichtend ist. Bitte kontaktieren Sie Ihre_n Koordinator_in!

Achtung: Die "Aufenthaltsbewilligung – Student" ist keine Arbeitserlaubnis! Nähere Informationen zu Arbeiten in Österreich

Studierende, die ihr Studium im Rahmen einer "Aufenthaltsbewilligung – Student" abgeschlossen haben, können diese anschließend zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung für weitere 12 Monate verlängern.

Ein Umstieg von einer so verlängerten "Aufenthaltsbewilligung – Student" ist anschließend nur auf eine "Rot-Weiß-Rot – Karte" (z.B. für Studienabsolvent/innen), eine "Niederlassungsbewilligung – Forscher", eine "Blaue Karte EU" oder einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" möglich.