Universitätskooperationsabkommen zwischen der BOKU und ausländischen Universitäten können abgeschlossen werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind:

1) Memoranda of Understanding:

  • schriftliche Interessensbekundung von beiden Seiten, in Zukunft enger zusammenarbeiten zu wollen
  • Erklärung des deutlichen Mehrwertes, der sich durch den Abschluß des Abkommens ergibt
  • Kompatibilität mit der Strategie zur Internationalisierung der BOKU (insbesondere mit den geografischen Schwerpunktsetzungen)

Grundsätzlich sollte der Abschluß von neuen MoU äußerst restriktiv gehandhabt werden !

2) Fachbereichspartnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1) sind zu beachten:

  • Nennung der involvierten Departments, Fachbereiche
  • Nennung einer*s Koordinatorin*s auf beiden Seiten
  • Festlegung eines Arbeitsprogrammes inkl. Kostenschätzung

3) Gesamtuniversitäre Partnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1 + 2) sind zu beachten:

  • Festlegung einer*s Hauptkoordinators*in
  • bei Joint-Study: Festlegung der Austauschkontingente sowie der Fachbereiche
  • bei gemeinsamen Projekten: Vorlage eines Arbeitsplanes
  • gewünschte finanzielle Dotierung seitens der Universität