Universitätskooperationsabkommen zwischen der BOKU und ausländischen Universitäten können abgeschlossen werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind:
1) Memoranda of Understanding:
- schriftliche Interessensbekundung von beiden Seiten, in Zukunft enger zusammenarbeiten zu wollen
- Erklärung des deutlichen Mehrwertes, der sich durch den Abschluß des Abkommens ergibt
- Kompatibilität mit der Strategie zur Internationalisierung der BOKU (insbesondere mit den geografischen Schwerpunktsetzungen)
Grundsätzlich sollte der Abschluß von neuen MoU äußerst restriktiv gehandhabt werden !
2) Fachbereichspartnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1) sind zu beachten:
- Nennung der involvierten Departments, Fachbereiche
- Nennung einer*s Koordinatorin*s auf beiden Seiten
- Festlegung eines Arbeitsprogrammes inkl. Kostenschätzung
3) Gesamtuniversitäre Partnerschaft:
folgende zusätzliche Kriterien zu 1 + 2) sind zu beachten:
- Festlegung einer*s Hauptkoordinators*in
- bei Joint-Study: Festlegung der Austauschkontingente sowie der Fachbereiche
- bei gemeinsamen Projekten: Vorlage eines Arbeitsplanes
- gewünschte finanzielle Dotierung seitens der Universität