Einleitung:


Die zur Zeit von BOKU-Interntional Relation verwalteten "Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der österreichischen Universitäten" ("Internationale Mittel") beinhalten.

  1. Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten
  2. Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Lehr-und Weiterbildungs- bzw. Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit universitären Partnerschaftsabkommen
  3. Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen von universitären Austausch-programmen (Joint-Study Programme)
  4. Stipendien zur Durchführung von kurzfristigen wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland sowie zum Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland

Während die Ansätze 3) und 4) ausschließlich für ordentliche Studierende (ab dem Masterstudium) der Universität für Bodenkultur verwendet werden [4) darüberhinaus auch für Universitätsangehörige im Habilitationsstadium], stehen die Töpfe 1) und 2) Universitätslehrenden (mit Dienstverhältnis zur Universität für Bodenkultur) zur Verfügung und werden nach folgenden Kriterien vergeben:

Ad 1) Allgemeine Mittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Universitäten:

  • Anbahnung von Forschungskooperationen
  • Anbahnung von gemeinsamen Lehrprogrammen (Lehrendenaustausch sollte initiiert werden)
  • Aufbau bzw. Intensivierung von Joint-Study Programmen (Kennenlernen und Vergleich der Studienpläne, Einbau von ausländischen LV in BOKU-Studienpläne, bzw. umgekehrt; pro Fachbereich einer Fachstudienkommission sollte 1 Person für ein solches Programm zuständig sein ("Fachkoordinator*in"))
  • Teilnahme an internationalen Veranstaltungen (z.B. in Vertretung des Rektors)
  • Einladung von Gastwissenschafter*innen zu Vorträgen (soweit es nicht aus anderen Quellen (zB ERASMUS, CEEPUS,…) finanziert werden kann)

Ad 2) Mittel zur Anbahnung und Durchführung von Partnerschaftsabkommen:

  • Aushandlung eines Kooperationsabkommens
  • Anbahnung von fachlicher Zusammenarbeit nach Abschluss des Partnerschaftsabkommens (für Disziplinen, die vorher noch keinen Kontakt mit Partneruni hatten)
  • max 1 Besuch pro Fachdisziplin!
  • Gastvorlesungen an Partneruniversität
  • Einladungen von Gastwissenschafter*innen
  • Aufbau von gemeinsamen Studien- und Forschungsprogrammen
  • Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen der Partneruniversität

Hinsichtlich der Höhe der Förderung gelten folgende Richtsätze:

  • für BOKU-Wissenschafter*innen, die einen Auslandsaufenthalt durchführen wollen:
    Ersatz der Reisekosten (billigstmöglicher Tarif!) sowie Zuschuss zu Aufenthaltskosten
    maximale Gesamtförderung
    für Aufenthalte in Europa: 900 Euro
    für Aufenthalte außerhalb Europas: 1.500 Euro
  • für eingeladene ausländische Gastwissenschafter*innen:
    bis zu 1 Woche von 100 Euro (Tagessatz)
    bis zu 1 Monat max. 1.500 Euro
    für mehrmonatige Aufenthalte max. 2.000 Euro

Insbesondere soll auf 3 Regelungen hingewiesen werden, die für die Vergabe dieser Förderungen entscheidend sind:

  • Teilnahmen an Kongressen, Symposien und Kursen im Ausland können nicht aus diesen beiden Töpfen bestritten werden, sondern sollten aus dem Reisebudget des Instituts oder anderen Finanzierungsmöglichkeiten getragen werden
  • Jeder Aufenthalt an einer ausländischen Universität bzw. Forschungseinrichtung, welcher durch universitäre Mittel gefördert wird, sollte auch eindeutig positive "Folgeerscheinungen" für die BOKU haben, d.h. für Studierende sollten etwa Möglichkeiten für die Durchführung von Masterarbeiten, Dissertationen bzw. eines Sommerpraktikums eröffnet werden, Kooperationsanbahnungen von Forschungsprojekten sollten in absehbarer Zeit tatsächlich zu einer Forschungskooperation führen; wechselseitige Gastvorträge sollten innerhalb eines Jahres nach dem Erstkontakt einplanbar sein; gemeinsame Lehr- bzw. Weiterbildungsprogramme (Kurzkurse, gemeinsame Module, Aufbau von internationalen Lehrgängen etc.) sollten ebenfalls innerhalb ca. eines Jahres im konkreten Entstehungsstadium sein
  • Gastvorlesungen an EU-Universitäten sind nach Möglichkeit aus dem ERASMUS- Budget für Lehrendenmobilität zu finanzieren.

Abwicklung:
Die Antragstellung erfolgt an die BOKU-International Relations und wird zur Begutachtung und Entscheidung dem Rektorat übermittelt. Jährlich wird dem Internationalen Gremium eine Liste aller bewilligten Aktivitäten vorgelegt.

Nach Durchführung der betreffenden Auslandsaktivität ist den BOKU-Interntional Relations ein Bericht vorzulegen. Um größtmögliche Effizienz bei der Vergabe der Internationalen Mittel zu gewährleisten, soll von BOKU-International Relations einmal pro Jahr ein Follow-up sämtlicher im Jahr zuvor durch universitäre Mittel geförderten Auslandsaktivitäten von BOKU-Wissenschafter*innen durchgeführt werden. Das Resultat dieser Erhebung soll als Grundlage für die weitere Vergabepraxis dienen.