Anrechnung von Lehrveranstaltungen am Inst. für Physik und Materialwissenschaft

Ähnliche Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität oder Fachhochschule absolviert wurden oder die im Rahmen eines anderen Studiums an der BOKU belegt wurden, können unter nachfolgenden Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen des Instituts für Physik und Materialwissenschaft angerechnet werden.

Dafür müssen alle der folgenden Kriterien erfüllt sein

  1. Die Lehrveranstaltung wurde an einer Universität oder Fachhochschule absolviert. Physik Lehrveranstaltungen an höheren Schulen wie z.B. Gymnasien oder HTL werden nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden lediglich Lehrveranstaltungen einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern, z.B. "Umweltphysik" in einem Schulzweig "Umweltmanagement", oder ähnliches. Dies wird im Einzelfall geprüft. Allgemeiner Physikunterricht gilt jedenfalls nicht als berufsqualifizierendes Fach.
  2. Die absolvierte Lehrveranstaltung weist mindestens gleich viele ECTS auf wie die an der BOKU angebotene Lehrveranstaltung
  3. Die absolvierte Lehrveranstaltung weist mindestens gleich viele Semesterwochenstunden auf wie die an der BOKU angebotene Lehrveranstaltung.
  4. Die Inhalte der an der BOKU angebotenen Lehrveranstaltung werden durch die absolvierte Lehrveranstaltung zum größten Teil abgedeckt. Es können auch mehrere absolvierte Lehrveranstaltungen für die Anrechnung herangezogen werden.
  5. Die Lehrveranstaltung muss mit einem positiv beurteilten Zeugnis abgeschlossen worden sein.

Praktische Vorgangsweise zur Anrechnung

Überprüfung der oben genannten Kriterien durch den oder die Studierende selbst. Wenn die Kriterien erfüllt sind dann:

  1. Studienabteilung:
  2. Persönliche Vorsprache bei dem/der LehrveranstaltungsleiterIn in der Sprechstunde. Information zu Zeit und Ort der Sprechstunde finden sich in den jeweiligen BOKU Online Visitenkarten.

In die Sprechstunde des Lehrveranstaltungsleiters/ der -leiterin sind mitzubringen

  1. Nachweis über ECTS, Semesterwochenstunden und Note (Zeugnisse)
  2. Ausgefülltes Formular der Studienabteilung
  3. Nachweis über den Inhalt der Lehrveranstaltungen in Form  ausführlicher Skripten, einer ausführlichenMitschrift, ev. auch elektronischer Unterlagen. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit durch den oder die LVA LeiterIn, das Wissen in einzelnen Stoffgebieten durch eine Feststellungsprüfung zu bestimmen (kurze mündliche Prüfung gleich vor Ort).

Bewilligung oder Ablehnung

Erfolgt durch den/die LehrveranstaltungsleiterIn durch Unterschrift auf dem Formular der Studienabteilung.

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