Voranmeldung zum Studium


Wer im WS 2011/12 ein neues Bachelor- oder Masterstudium beginnen oder ein weiteres aufnehmen möchte, muss sich zwingend im Voraus bis 31. August online voranmelden.

Informationen zur Voranmeldung finden Studieninteressierte unter http://studienvoranmeldung.boku.ac.at Ab dem Studienjahr 2011/2012 müssen sich alle StudienwerberInnen, die erstmalig ein Bachelor- oder Masterstudium beginnen möchten, voranmelden. Studieninteressierte können sich an der Universität für Bodenkultur für alle Studien, für die keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen gelten, ab 15.06.2011 online anmelden. Die Anmeldefrist endet am 31.8.2011. Bereits zugelassene Studierende, die ein zusätzliches Studium aufnehmen möchten, haben sich ebenso für dieses voranzumelden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei (bevorstehendem) Abschluss Ihres Bachelorstudiums auch für ein weiterführendes Masterstudium die Voranmeldung durchführen müssen. Die Zulassung zum Masterstudium kann jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen. Voranmeldung Die Voranmeldung zum Studium hat ausschließlich in elektronischer Form über das Voranmeldesystem der Universität für Bodenkultur Wien zu erfolgen. Die Details dazu finden Sie hier:

E-Mails oder postalisch zugestellte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!  Fristen Die Voranmeldung zum Studium muss innerhalb folgender Anmeldefristen (jeweils vor dem Semester, für das die Zulassung angestrebt wird), durchgeführt werden:

  • Für das Wintersemester: 15. Juni bis 31. August
  • Für das Sommersemester: 15. November bis 31. Jänner

Die Online-Voranmeldung wird daher innerhalb der oben genannten Fristen zur Verfügung stehen. Ausnahmen Ausgenommen von der Voranmeldung sind:

  • StudienwerberInnen, die Studien im Rahmen transnationaler EU-, staatlicher oder universitärer Mobilitätsprogramme einschließlich gemeinsamer Studienprogramme absolvieren wollen (Incomings).
  • Nicht EU-/EWR-BürgerInnen, für welche aufgrund des § 61 Abs. 4 UG eine besondere Zulassungsfrist gilt. Für diese Personengruppe gilt die schriftliche Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 31. August (für das Wintersemester) bzw. 31. Jänner (für das Sommersemester) als Anmeldung.
  • BewerberInnen, die ein individuelles Studium beantragen. Die schriftliche Einreichung des Antrages für ein individuelles Studium bis längstens 31. August (Wintersemester) bzw. 31. Jänner (Sommersemester) gilt als Anmeldung zu einem individuellen Studium. Für die BewerberInnen gilt die schriftliche Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis längstens 31. August (Wintersemester) bzw. 31. Jänner (Sommersemester) als Anmeldung.

Wichtig: Die Voranmeldung ersetzt nicht die Zulassung und die Aufnahme zum Studium! Die Voranmeldung zu einem Studium gilt ausschließlich für das der Anmeldefrist folgende Semester! Für die Voranmeldung ist weder das Maturazeugnis/der Abschluss des Bachelorstudiums noch ein Zulassungsbescheid erforderlich! Es ist möglich, sich an mehreren Unis bzw. für mehrere Studien voranzumelden. Für die Weitermeldung eines bereits bestehenden Studiums genügt wie bisher die Einzahlung des vorgeschriebenen Studien- bzw. ÖH-Beitrags. Eine Voranmeldung ist in diesem Fall nicht nötig. Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Bachelor- bzw. Masterstudiums im Wintersemester 2011/12 nur nach erfolgter Voranmeldung bis 31.8.2011 zulässig! Weitere Informationen Die Voranmeldeverordnung des Rektorats der Universität für Bodenkultur Wien finden Sie unter: http://www.boku.ac.at/fileadmin/_/mitteilungsblatt/MB_2010_11/MB13/Verordnungsentwurf_Voranmeldung-Endversion.pdf Für Rückfragen stehen Ihnen die Studienabteilung (studabt(at)boku.ac.at), boku4you (boku4you(at)boku.ac.at) und die ÖH zur Verfügung!


09.06.2011