Betriebsratswahlen
Der Wahlvorstand: In der Betriebsversammlung am 15. März 2012 wurde der Wahlvorstand gewählt. Der Wahlvorstand ist für die Abwicklung der Wahl verantwortlich. Zusammensetzung: 1. Marion Koppensteiner – Vorsitzende 2. Christian Bürgermeister – Mitglied 3. Christian Dorninger – Mitglied 4. Gerhard Wagner – Ersatzmitglied 5. Susanne Stöhr-Eissert – Ersatzmitglied 6. Eva Baldrian – Ersatzmitglied Wer ist Wahlberechtigt? Wahlberechtigt zur Wahl des Betriebsrates sind jene Betriebsangehörigen, die ArbeitnehmerInnen im Sinne des §36 des Arbeitsverfassungsgesetzes sind; Am Tag der Wahl des Wahlvorstandes durch die Gruppen- oder Betriebsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben; Am Tag der Wahl des Wahlvorstandes und am Tag der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind; Als HeimarbeiterInnen regelmäßig beschäftigt werden; Sich im Karenzurlaub befinden oder Präsenzdienst versehen – sind Beschäftigte im Betrieb und daher wahlberechtigt. Wer kann gewählt werden? Zum Betriebsrat können alle ArbeitnehmerInnen kandidieren, die Am Tag der Kundmachung und der Wahlausschreibung das 19. Lebensjahr vollendet haben; Am Tag der Wahlausschreibung mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind; Darüber hinaus auch alle weiteren Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht zum Nationalrat erfüllen. Wichtige Termine/Fristen im Rahmen der Betriebsratswahl: 19. März 2012 – Kundmachung der Wahl 19. – 26. März 2012 – Auflegen der WählerInnenliste zur Einsichtnahme durch die ArbeitnehmerInnen, Entgegennahme von Einsprüchen gegen die WählerInnenliste 19. – 28. März 2012 – Einbringung von Wahlvorschlägen beim Wahlvorstand 19. März 2012 – 3. April 2012 – Einbringung von Anträgen zur Ausstellung von Wahlkarten 5. April 2012 – Auflegen der Wahlvorschläge, Versendung der Wahlkarten 11. April 2012, 9:00 – 16:00 Uhr – Wahl im SR06, Schwackhöferhaus, EG 12. April 2012, 9:00 – 13:00 Uhr – Wahl in der Aula Muthgasse II, EG 13. April 2012, 9:00 – 13:00 Uhr – Wahl vor dem Vortragssaal IFA 16. April 2012 – Kundmachung Wahlergebnis