Arbeitszeiterfassung an BOKU Pflicht!
Es besteht sowohl nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz als auch nach dem Arbeitszeitgesetz die gesetzliche Verpflichtung, für die Dienstnehmer der BOKU (auch wissenschaftl. Personal lt. UG02) Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Spätestens seit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 wird sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit als auch die Führung von korrekten Arbeitszeitaufzeichnungen durch das Arbeitsinspektorat im staatlichen Auftrag kontrolliert. Regeln für die Aufzeichung: Die Universität für Bodenkultur Wien und der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal haben mit 15. März 2005 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die die Vorgangsweise bei der Führung der Arbeitszeitaufzeichnungen für diesen Personenkreis folgendermaßen regelt:
- Die Lage der Normalarbeitszeit ist im Dienstplan für jeden Bediensteten festgelegt. Möglich sind folgende Aufteilungen der Wochenarbeitszeit: 5 x 8 Stunden (= 40 h) oder 4 x 9 Stunden + 1 x 4 Stunden (= 40h)
- Jeder Bedienstete ist verpflichtet, seine Arbeitszeit selbst korrekt aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen einmal monatlich seinem Vorgesetzten zur Vidierung vorzulegen. Unrichtige Angaben stellen den Tatbestand der Urkundenfälschung dar und können geahndet werden.
- Die Mittagspause (gesetzlicher Anspruch erst, wenn die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt) in der Dauer von 30 Minuten kann in der Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr vom AN unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen selbst gewählt werden und muss in den Arbeitszeitaufzeichnungen nicht gesondert ausgewiesen werden.
- Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind am Institut durch 4 Jahre hindurch aufzubewahren.
Formularunterstützung: Als zentrale Unterstützug für die Stundenerfassung in Standardfällen stehen Exceltabellen in der aktuellen Fassung zum Downlaod zur Verfügung (s.su.). Später finden Sie das File mit entsprechenden Erläuterungen auch auf der Hompage des Rektorates, ebenso wie die Versionen zum Ausfüllen auf Papier. Die Formulare verfügen über Erläuterungen und unterstützen Voll- und Teilzeitbeschäftigungen bei der Berechnung von Mehrleistungen und Überstunden. Für die Abhandlung darüber hinausgehender Anforderungen (z.B. Projektstundenzuordnung) sind die Excelformulare nicht konzipiert. Gültigkeitsbereich: Grundsätzlich gilt diese Betriebsvereinbarung nur für das allgemeine Universitätspersonal. Wir müssen aber darauf aufmerksam machen, dass für jeden Dienstnehmer der BOKU Arbeitszeitaufzeichnungen vorhanden sein müssen, aus denen hervorgeht, dass die gesetzliche Arbeitszeit eingehalten wird. Den Text der Betriebsvereinbarung finden Sie auf der Homepage des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal. Er liegt auch in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf. Höchstgrenzen der gesetzlichen Arbeitszeit inklusive Überstunden:
- Beamte in nicht wissenschaftlicher Verwendung: maximal 13 Stunden pro Tag, aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Beamten.
- Alle andern Arbeitnehmer in nicht wissenschaftlicher Verwendung: 10 Stunden pro Tag, nicht mehr als 5 Überstunden pro Woche, zusätzlich noch 60 Stunden pro Kalenderjahr, aber nicht mehr als 10 Überstunden pro Woche.
Ansprechpartner: Bei Fragen zur gesetzlichen Arbeitszeit und zum Ausfüllen des Formulares kontaktieren Sie bitte die Rechtsabteilung (Mag. Hopmeier, Kl. 1061) oder den Betriebsrat des allgem. Personals (Kl. 1200). Für technische Fragen oder Anmerkungen zu den Formularberechnungen steht Ihen die Hotline des ZID gerne zur Verfügung. Webinfo und Downloads: Aufgrund zahreicher Anfragen sowie einer notwendig gewordenen Aufsplittung des Files für die infache Verwendung durch unterschiedliche Zielgruppen haben wir dafür temporär eine eigene Website mit Erläuterungen eingerichtet. Falls Sie die zentral angebotenen Formulare verwenden möchten, finden Sie dort die neuesten Versionen zum Downlaod: www.boku.ac.at/zeiterfassung.html
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