Dienstbetrieb in den Weihnachtsferien


Das Rektorat hat den 24. und den 31. Dezember 2008 für dienstfrei erklärt und Empfehlungen für die Regelung des Dienstbetriebs in den Weihnachtsferien versendet. Auf die Bitte des Rektorats, diese Zeit auch zum Abbau von Urlaubsresten und von Zeitguthaben zu nützen, darf besonders hingewiesen werden.

(BOKU-interne Topstory) Das Rektorat hat wie im Vorjahr den 24. und den 31. Dezember 2008 für dienstfrei erklärt und darüber hinaus Empfehlungen an die Leiterinnen und Leiter der Departments und der Serviceeinrichtungen der BOKU für die Regelung des Dienstbetriebs in den Weihnachtsferien versendet. Das entsprechende Rundschreiben des Rektorats finden Sie hier. Auf die Bitte des Rektorats, diese Zeit auch zum Abbau von Urlaubsresten und von Zeitguthaben zu nützen, darf besonders hingewiesen werden. An
alle Departments und Serviceeinrichtungen der BOKU sowie
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BOKU

Dienstbetrieb in den Weihnachtsferien 2008

Wien, 3. Dezember 2008

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Rektorat hat folgende Regelung für den Dienstbetrieb in den Weihnachtsferien 2008 getroffen:

Mittwoch 24. Dezember 2008 und Mittwoch 31. Dezember 2008 werden für die gesamte BOKU für dienstfrei erklärt.

Ausgenommen sind lediglich die Fälle, in denen zur Versorgung von lebenden Tieren, zur sachlich notwendigen Aufrechterhaltung von Versuchsabläufen oder zur unbedingt notwendigen Betreuung von Versorgungseinrichtungen in den Gebäuden der BOKU die Anwesenheit von MitarbeiterInnen zwingend erforderlich ist. Die üblichen Notdienste (insbesondere ZID-Hotline, Energieversorgung und Gebrechensvorsorge/Facility Services) werden aufrechterhalten. Die Portierlogen sind bis zur Schließung aller BOKU-Gebäude um 12 Uhr besetzt.

Am Montag 22., Dienstag 23., Montag 29. und Dienstag 30. Dezember 2008 findet in den BOKU-Serviceeinrichtungen kein Parteienverkehr statt. Die Reduktion des Dienstbetriebs an diesen Arbeitstagen soll von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so weit wie möglich zum Abbau von Urlaubsresten und von Zeitausgleichs-Guthaben genützt werden. Außerdem müssen in manchen Serviceabteilungen in diesen Tagen alle jene Arbeiten erledigt werden, die an den Jahresabschluss gebunden sind.

Selbstverständlich werden aber auch an diesen Tagen die ZID-Hotline, die Energieversorgung und die Gebrechensvorsorge (Facility Services) sowie die Portierdienste und ein dem Bedarf angepasster Journaldienst in der Univ.-Bibliothek aufrechterhalten.

Am Freitag 2. und Montag 5. Jänner 2009 sind die BOKU-Serviceabteilungen wieder in Betrieb, da zu Jahresanfang erfahrungsgemäß termingebundene Arbeiten zu erledigen sind.

Den Damen und Herren DepartmentleiterInnen wird empfohlen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den lehrveranstaltungsfreien Tagen (22., 23., 29. und 30. Dezember 2008, 2.und 5. Jänner 2009) die Konsumation der zum Teil sehr hohen offenen Urlaubsreste sowie den Verbrauch von bestehenden Zeitausgleich-Ansprüchen zu ermöglichen, soweit nicht wirklich wichtige dienstliche Erfordernisse entgegen stehen. Im Vorjahr hat es bekanntlich Kritik im Wege der Betriebsräte gegeben, dass in einzelnen Departments den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Konsumation von Urlaubsresten und Zeitguthaben verwehrt worden sei. In diesem Zusammenhang darf auch auf das Rundschreiben des Rektorats zur Problematik der hohen Urlaubsreste und Zeitausgleichs-Guthaben hinsichtlich des Jahres-Rechnungsabschlusses der Universität verwiesen werden.

Die Department- und Zentrumsleitungen sowie die Leitungen der Zentralen Serviceeinrichtungen werden ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgerecht über ihre Entscheidungen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
(Dipl.Ing.Dr.techn. Ingela Bruner, Rektorin)    (Dr. Lothar Matzenauer, Vizerektor)


09.12.2008