Neuer Senatsvorsitz der BOKU
Die gelernte Bankkauffrau und studierte Diplom-Agraringenieurin hat sich im Fach Sonderkulturen und Biotechnologie an der Universität Hohenheim, Stuttgart habilitiert und ist seit 2005 Professorin für Wein- und Obstbau im Department für Nutzpflanzenwissenschaften. Astrid Forneck ist seit 2009 Mitglied des Senats und wird diesen im Team mit Erik Reimhult und Sabine Baumgartner führen.
Erik Reimhult hat an der Chalmers Technischen Universität und in den USA Physik studiert. Nach Postdoc-Aufenthalten in Singapur und an der ETH Zürich erhielt der gebürtige Schwede 2010 den Ruf als Professor für Nanobiotechnologie an die BOKU. Mit der neuen Senatsperiode zum ordentlichen Mitglied gewählt, freut er sich darauf sich als Stellvertreter in diesem Vorsitzteam einbringen zu können.
Sabine Baumgartner ist als ausgebildete Lebensmittel- und Biotechnologin am Department IFA-Tulln im Analytikzentrum tätig und hat sich 2012 im Fach Bioanalytik habilitiert. In der Senatsperiode 2010-2013 das erste Mal Senatsmitglied, war sie 2013-2016 erstmals stellvertretende Senatsvorsitzende und wird für die neue Amtszeit 2016-2019 erneut in dieser Funktion zusammen mit Erik Reimhult Astrid Forneck tatkräftig unterstützen.
Das Vorsitzteam stellt die Qualitätssicherung der Lehre und deren strategische Weiterentwicklung und Positionierung an der BOKU in den Fokus der Arbeit.
Vereinfachte Abläufe mit kurzen Wegen sowie klare Strukturen sollen Effizienz und Transparenz gewährleisten. Dies soll auch Raum schaffen für notwendigen offenen Diskurs neuer Ideen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lehre an der BOKU. Die Förderung der Internationalität der Universität ist darüber hinaus ein besonderes Anliegen.
Der Senat ist an den Universitäten Österreichs neben dem Rektorat und dem Universitätsrat eines der drei universitären Leitungsgremien. Zum Aufgabenbereich des Senats gehören inhaltliche Ausgestaltung und Beschlüsse zu Satzung und Curricula, die Zustimmung zu Organisations- und Entwicklungsplan der Universität sowie die Einsetzung von Kollegialorganen und Erlassung von Richtlinien für deren Tätigkeit. In Zusammenarbeit mit dem Universitätsrat obliegt ihm die Auswahl einer neuen Rektorin bzw. eines neuen Rektors.