Information des Senats zur Rektorswahl
Der Senat der Universität für Bodenkultur hat im Verfahren zur Wahl der Rektorin / des Rektors seine gesetzlichen Aufgaben wahrgenommen und die Wahl den rechtlichen Vorgaben entsprechend mitgestaltet und begleitet. Das Verfahren wurde transparent und offen durchgeführt. Die Möglichkeit der Teilnahme an den öffentlichen Hearings wurde an der BOKU von zahlreichen Studierenden und MitarbeiterInnen genutzt. Aus dem Kreis der BewerberInnen wurden drei sehr qualifizierte KandidatInnen für den Dreiervorschlag des Senats nominiert: Prof. Dr. J. Glößl, Prof. Dr. H. Hasenauer, Prof. Dr. V. Somoza (alphabetische Reihenfolge). Gegen diesen Dreiervorschlag hat der AKGL Beschwerde an die Schiedskommission erhoben. Die Schiedskommission der Universität für Bodenkultur hat die Beschwerde gegen eine nicht auszuschließende Diskriminierung per Bescheid vom 5.4.2017 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid können der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und der Senat der BOKU innerhalb von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.3.2017 mehrheitlich den ungereihten Dreiervorschlag beschlossen. Anders als in jüngsten Presseartikeln (der Standard) dargestellt, fand keine explizite Reihung statt, vielmehr wurden die in den Dreiervorschlag aufgenommenen KandidatInnen im Laufe mehrerer Wahlgänge ermittelt.
Die durch den Vorsitz mit Mandat des Senats erstellte Begründung des Dreiervorschlages enthält Beschreibungen aller Kandidatinnen und Kandidaten und geht auf alle gesetzlichen Anforderungen und Kriterien des Ausschreibungstextes ein.
Die Darstellungen im Standard geben die objektive und konstruktive Grundhaltung der Senatsmitglieder im Prozess der Entscheidungsfindung nicht wieder. Ein wertschätzender Umgang aller Universitätsangehörigen nach innen und außen ist Grundlage des Zusammenwirkens an der BOKU. Wir bedauern sehr, dass vertrauliche Informationen in die Öffentlichkeit gelangt sind und betonen, dass sich alle Senatsmitglieder der Verschwiegenheit verpflichtet haben.
Die Senats-Info 1/2017 als PDF-Dokument finden Sie hier ...