Abstimmung zur Zweckwidmung der Studienbeiträge


Auch wenn viele sie seit einer Weile nicht mehr zahlen müssen, es gibt sie trotzdem noch, die Studiengebühren. Die Einnahmen der Studienbeiträge können von den Studierenden zweckgewidmet werden! Bis 23.6.2006 haben sie die Möglichkeit zur Online-Stimmabgabe.

Im BLIS kann man auf der Startseite bei der "Abstimmung zur Zweckwidmung der Studiengebühren" insgesamt 10 Punkte vergeben und somit 4 Schwerpunkte bewerten:

- Prioritätenliste Lehrangebot
- Prioritätenliste Lehrbezogene Infrastruktur
- Prioritätenliste Qualtitätssicherung
- Weiteranmietung der bisherigen TÜWI - Flächen


Dauert nicht mal 50 Sekunden und hält die Prioritätensetzung der Studierenden für das nächste Jahr in einer Statistik fest auf die man sich später beziehen muss! Stimmen sie ab, machen sie mit, es stärkt die Position der ÖH in den Verhandlungen! Achtung: Die Abstimmung endet am 23. Juni 09!!

Thomas Neudorfer
Vorsitzender ÖH BOKU zur Abstimmung im BLIS (Login erforderlich)
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15.06.2009