BOKU-Studierende als Erntehelfer*innen in landwirtschaftlichen Betrieben


Auf Wunsch des Landwirtschaftsministeriums unterstützt die Universität für Bodenkultur Wien die Jobbörse „dielebensmittelhelfer.at“. Die Teilnahme ist freiwillig. Studierende der BOKU können sich jedoch ab sofort ihre Arbeitstage als Studienleistung anerkennen lassen.

Welche Studienleistungen können im Rahmen der Arbeiten anerkannt werden?

- Teilleistungen für das Pflichtpraktikum

- Als freie Wahllehrveranstaltung. Es wurde dazu eine freie Wahllehrveranstaltung mit dem Titel "BOKU Coronahelfer" mit 4 ECTS (für ein Monat Arbeit) eingerichtet, für die auch Tätigkeiten im Sinne der Gesundheitsversorgung und der Versorgungssicherheit anrechenbar sind.
 
- Anrechnung von Erntehilfetagen als Teil von bestehenden LV (z.B. Übungen oder Exkursionen), so der jeweiligen LV Leiter das fachlich für sinnvoll erachtet und bestätigt.

Diese Regelung gilt für alle Studierende bzw. Studienrichtungen der BOKU.

Voraussetzung für die Anerkennung ist eine formlose Bestätigung vom Betrieb, aus der hervorgeht, wie viele Tage Sie beschäftigt waren. Vom Programmbegleiter Ihres Studiums ist zu bestätigen, für welche der oben angeführten Möglichkeiten Ihre Arbeitstage anerkannt werden sollen. 

Das Rektorat bittet großzügig zu sein, weil eine Ausnahmesituation auch Ausnahmen ermöglichen soll. Wir wollen damit den Studierenden helfen und zeigen, dass wir als BOKU solidarisch sind.

Wir danken allen für den großartigen Einsatz und würden uns sehr freuen, wenn viele Studierende von diese Möglichkeit Gebrauch machen.

Weitere Infos zur Vorgehensweise für die Mitarbeit auf landwirtschaftlichen Betrieben - Kooperation der BOKU mit "die Lebensmittelhelfer" erhalten Sie auf   www.dielebensmittelhelfer.at
 


27.03.2020