Gute Wissenschaftliche Praxis


Alle MitarbeiterInnen und AbsolventInnen der Universität für Bodenkultur sind den Standards der Guten Wissenschaftlichen Praxis verpflichtet.

Gute Wissenschaftliche Praxis


Alle MitarbeiterInnen und AbsolventInnen der Universität für Bodenkultur sind den Standards der Guten Wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Redlichkeit im Forschen und wissenschaftliche Verantwortung sind die Leitprinzipien der Guten Wissenschaftlichen Praxis.

Als Grundlagen dienen die „Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“, sowie die „Richtlinien der Universität für Bodenkultur Wien zur Sicherung der Guten Wissenschaftlichen Praxis“.

Im Sinne der Nachweisbarkeit Guter Wissenschaftlicher Praxis sind Rohdaten, die zur Erstellung einer schriftlichen Seminar-, Prüfungs-, oder Bachelorarbeit herangezogen wurden, mindestens für ein Jahr zu sichern und aufzubewahren. Im Falle einer Masterarbeit oder einer Dissertation verlängert sich dieser Zeitraum auf fünf Jahre.

Bei jeder Einreichung einer Seminar-, einer Bachelor- oder einer Masterarbeit oder einer Dissertation müssen die Studierenden schriftlich erklären, dass sie nach den Grundsätzen der Guten Wissenschaftlichen Praxis gearbeitet haben. Dies kann durch eine eidesstattliche Erklärung erfolgen.

Für Belange der Guten Wissenschaftlichen Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens steht die Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BOKU zur Verfügung.


07.03.2016