Ombudsstelle für Studierende


Die im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verankerte Ombudsstelle für Studierende löste am 1. März 2012 die seit 1997/2001 bestehende Studierendenanwaltschaft ab.

Ombudsstelle für Studierende


Die im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verankerte Ombudsstelle für Studierende löste am 1. März 2012 die seit 1997/2001 bestehende Studierendenanwaltschaft ab.

Die Ombudsstelle für Studierende agiert prüfend und vermittelnd in an sie herangetragenen Anliegen. In enger Zusammenarbeit mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich unterstützt sie Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten und weist auf Systemmängel hin. Die Ombudsstelle für Studierende ist auch beratend tätig.

Neben der Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen nimmt sich die Ombudsstelle vermittelnd Problemen  und Konflikten an, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können, oder die mehrere Institutionen betreffen.

Die Ombudsstelle für Studierende steht allen gegenwärtigen und ehemaligen in- und ausländischen Studierenden öffentlicher Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischer Hochschulen offen. Weiters können auch Studieninteressierte, StudienbewerberInnen und MitarbeiterInnen der genannten Institutionen sich an die Ombudsstelle wenden.

Ombudsstelle für Studierende


07.03.2016