Frauenförderung
Rechtsgrundlagen:
Laut Universitätsgesetz § 41 haben alle Organe der Universität „darauf hinzuwirken, dass in allen universitären Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern erreicht wird.“
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz regelt die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern und verankert besondere Fördermaßnahmen für Frauen gesetzlich.
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Der Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur regelt nicht nur die Frauenquote an der BOKU, sie beinhaltet auch die Verankerung der Frauen- und Geschlechterforschung in Forschung und Lehre. Der Frauenförderungsplan widmet sich außerdem Themen geschlechtsbezogener Diskriminierung, sowie sexueller oder geschlechtsbezogener Belästigung. Das explizit ausgesprochene Benachteiligungsverbot wird durch konkrete Maßnahmen und Richtlinien zur Erhöhung des Frauenanteils ergänzt.
Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
Im Sinne der obgenannten Rechtsgrundlagen fungiert der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) an der BOKU als Ansprechpartner bei begründetem Verdacht von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts (inkl. Fälle sexueller Belästigung), aber auch auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters sowie der sexuellen Orientierung.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung
Die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung widmet sich unter Anderem der Umsetzung von Gender-bezogenen Themen in Lehre und Forschung an der BOKU.
Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung