Gesetzlicher Diskriminierungsschutz


Der Schutz vor Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung oder auf Grund einer Behinderung ist gesetzlich verankert.

Rechtsgrundlagen

Der Schutz vor Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung oder auf Grund einer Behinderung ist gesetzlich verankert. Rechtsgrundlage sind für universitäre Belange das Universitätsgesetz § 41 ff., das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Die BOKU bekennt sich darüber hinaus mit dem der Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur zur Gleichstellung und Förderung von Frauen.

Universitätsgesetz

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Bundesbehindertengesetz

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur

Organe

Als Ansprechpartner in Fragen der Gleichbehandlung fungiert an der BOKU der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen AKGL. Er steht Bediensteten und Studierenden der BOKU offen und widmet sich begründeten Verdachtsfällen von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts (inkl. Fällen von sexueller Belästigung), auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters sowie der sexuellen Orientierung.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen AKGL

Bei Fragen der Inklusion und des Diskriminierungsschutzes von Menschen mit Behinderung ist die Stabsstelle zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Behindertenbeauftragte) das betraute Organ an der BOKU.

Stabsstelle zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen


07.03.2016