Was bedeutet Klimaneutralität eigentlich im Kontext von Unternehmen?


Die Bekenntnisse zur Klimaneutralität häufen sich! Aber welche Emissionen werden berücksichtigt? Wie soll die Klimaneutralität erreicht werden? Klimaneutralität ist kein geschützter Begriff und wird von Unternehmen ganz unterschiedlich angewandt.

Eine große Herausforderung ist die intransparente Verwendung des Begriffs und die fehlenden Standards in diesem Bereich. Das führt oft zur Verwirrung und leider auch zur fälschlichen Verwendung. So ist es erforderlich Mindestanforderungen zu definieren und entsprechende Zertifikatlevels einzuführen. Die Unternehmen sind jedoch der Normgebung einen Schritt voraus, denn aktuell existiert zur Standardisierung nur die britische Norm PAS2060 und eine entsprechende ISO Norm ist derzeit erst in Ausarbeitung. In Zukunft sollten die Klimaneutralitätsbekenntnisse der Unternehmen auf der Anwendung eines internationalen Standards basieren.

Als Reaktion auf die derzeitige Situation wurde die AG Kimaneutral gegründet, mit dem Ziel eine wissenschaftliche Basis für Klima- bzw. CO2-Neutraltität von Betrieben und Organisationen zu schaffen. Im Rahmen dieser CCCA Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit der BOKU, TU Graz und IIASA ein Fact Sheet und ein Diskussionspapier publiziert. 

Die Grundidee von Klimaneutralität ist es, klimaschädliche Aktivitäten einerseits zu quantifizieren (mittels Treibhausgasbilanzierung) und andererseits zu „neutralisieren“. Dies kann direkt durch Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasen sowie indirekt durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten (Kompensation) für Emissionsmengen erfolgen, die nicht weiter reduzierbar oder vermeidbar sind.

Factsheet aufrufbar unter: CCCA Fact Sheet.


04.10.2020