Ist ein Sicherheitskonzept auch noch so gut: Verbesserungspotential gibt es immer! Die BOKU optimiert ständig ihre Corona-Maßnahmen und setzt weiterhin auf Risikovermeidung, Risikominimierung – aber auch auf die Erfüllung ihres universitären Bildungsauftrags.

Die Universität für Bodenkultur Wien unternimmt jede Anstrengung, um ihre Studierenden und die Belegschaft durch Sicherheitsmaßnahmen und Richtlinien einerseits vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen und andererseits weiterhin eine hochqualitative Ausbildung und Lehre zu gewährleisten. Wir bitten Sie um ihr Vertrauen und hoffen auf ihre aktive Mitarbeit bei der Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen.

Nachstehend dürfen wir Sie in Abstimmung mit dem BOKU Corona-Krisenstab wieder zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID19 an der BOKU informieren.

Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen gelten ab sofort bis voraussichtlich 30.9.2021 folgende Maßnahmen:

Allgemeine Maßnahmen

Bezüglich der Schutz- und Hygienevorschriften gelten: 

  • FFP2 Maskenpflicht im öffentlichen Raum
  • In allen Bereichen 2 m Abstand halten, wo dies realisierbar ist!
  • Desinfektion, Händewaschen, etc. wie schon bisher.
  • Bei mehr als einer Person in einem Raum (z.B. Büro, Labor, Werkstätte) gilt:
    1. 2 m Mindestabstand bei gemeinsamem Arbeiten in einem Raum sowie Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken. 
    2. regelmäßiges Lüften (5-10 Minuten pro Stunde)

Bitte achten Sie beim Tragen von FFP2 Masken darauf, regelmäßig Tragepausen zu halten (empfohlen wird max. 75 Minuten Tragezeit für FFP Masken, 30 Minuten Pause ohne Maske). 

  • Auch in Pausen ist auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. 

Das laufende Sommersemester 2021 wird generell weiterhin als digitales/hybrides Semester abgehalten.

 Lehrveranstaltungen und Prüfungen: 

  • Alle Lehrveranstaltungen / Lehrveranstaltungsteile sowie Prüfungen /Prüfungsteile die online stattfinden können, müssen weiterhin online durchgeführt werden. 
  • Die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen sowie Präsenzprüfungen ist nur bei Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2-Antigentests oder PCR-Tests zulässig. Dieser Test muss von einer öffentlich befugten Stelle stammen (kein Selbsttest) und darf nicht älter als 48 Stunden sein. 
  • Die Lehrveranstaltungsleitung bzw. die Prüfungsaufsicht hat das Vorliegen des negativen Testergebnisses im Zuge der Identitätskontrolle zu überprüfen. 
  • Auch die Lehrveranstaltungsleitung und alle Mitwirkenden bzw. die Prüfungsaufsicht müssen über einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, verfügen. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert waren und mittlerweile wieder genesen sind (positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum oder positiver Test auf neutralisierende Antikörper muss vorgewiesen werden) benötigen keinen Test. 
  • Während der gesamten Präsenz-Lehrveranstaltung bzw. -Prüfung ist von Studierenden und Lehrenden eine FFP2 Maske zu tragen.Für Anreisen zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen sind die geltenden Einreisebestimmungen (siehe www.bmeia.gv.at) und mögliche Quarantänebestimmungen für die persönliche Termineinteilung zu beachten. 
  • Studierende sind berechtigt, anstelle der Ablegung einer Präsenzprüfung oder prüfungsimmanenten Präsenzlehrveranstaltung eine abweichende Form bei der Lehrveranstaltungsleitung schriftlich zu beantragenWenn die Lehrveranstaltungsleitung einem begründeten, formlosen Antrag nicht stattgibt, ist der Antrag an die Studienservices (studienservices(at)boku.ac.at) zu richten. Der Studiendekan entscheidet darüber.
  • Bei Präsenzveranstaltungen sind die Lehrveranstaltungsleiter*innen und Lehrenden für die Umsetzung des Sicherheits- und Hygienekonzeptes ihrer Lehrveranstaltung verantwortlich und haben auf die Einhaltung aller Maßnahmen zu achten
  • Pausenregelung für Lehrveranstaltungen: Bitte achten Sie beim Tragen von FFP2 Masken darauf, regelmäßig Tragepausen zu halten (empfohlen wird max. 90 Minuten Tragezeit für FFP Masken, 30 Minuten Pause ohne Maske).
  • Präsenzprüfungen dürfen nicht länger als max. 90 Minutendauern, eine FFP2 Tragepause ist deshalb in diesem Fall nicht erforderlich. 
  • Die bekannten stark eingeschränkten Raumkapazitäten sind zu beachten (siehe dazu auch die Liste zu den Raumkapazitäten unter https://boku.ac.at/studienservices/themen/lehrorganisation/lv-planung-und-lehrbetrauung/aktuelle-updates). 

Studienservices

zu Lehrveranstaltungen: vr-lehre(at)boku.ac.at

zu Prüfungen: studienservices(at)boku.ac.at

Helfen wir weiterhin zusammen, die Ansteckungsgefahr an der BOKU auf ein Minimum zu reduzieren - bleiben Sie gesund!

Das Rektorat der Universität für Bodenkultur Wien


16.04.2021