REMINDER: AKGL Reisezuschuss plus+
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen BOKU (AKGL) vergibt wieder drei Zuschüsse als Ersatz für die Reise- bzw. Teilnahmekosten an BOKU Studentinnen eines Master- oder Doktoratsstudiums (z. B. auch für Teilnahmegebühren virtuell abgehaltener Veranstaltungen). Der Antrag ist möglich zur Teilnahme an einer internationalen, wissenschaftlichen Veranstaltung oder -neu- zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Ein Gesamtbetrag von 1.500 Euro wird dabei je nach Höhe der Reise/Teilnahmekosten auf die drei zu vergebenden Zuschüsse aufgeteilt.
Antragsberechtigt sind Studentinnen eines zum Zeitpunkt der Antragstellung laufenden Master- oder Doktoratsstudiums an der BOKU, der Abschluss der Masterarbeit bzw. Dissertation ist nicht erforderlich.
Voraussetzung für die Gewährung des Reisezuschusses plus+ ist, dass die Empfängerin des Zuschusses auf der betreffenden wissenschaftlichen Veranstaltung, für die der Zuschuss beantragt wurde, selbst vorträgt oder einen Poster präsentiert bzw. die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung dem Fortkommen im laufenden BOKU Studium dient oder eine Weiterqualifizierung im BOKU Dienstverhältnis darstellt, die von eigenbetrieblichen Vorteil für die BOKU ist.
Bewerbungen für die Vergabe können im Sommersemester 2021 noch bis 150921 und im Wintersemester 2021/22 bis 151121 erfolgen.
Information & Antragsformular: http://short.boku.ac.at/akgl-reisezuschuss