Forschungsförderungsnetzwerk Biodiversa+


Grenzüberschreitende Forschungsprojekte

Mit dieser Ausschreibung sollen grenzüberschreitende Forschungsprojekte (Dauer: 3 Jahre) unterstützt werden, die sich mit einem oder mehreren der drei nachstehenden (nicht ausschließlichen) Themen befassen:

THEMA1 - Knowledge for identifying priority conservation areas, establishing effective and resilient ecological networks, enhancing species-based protection, and preserving genetic diversity

THEMA2 - Multiple benefits and costs of biodiversity and ecosystem protection: synergies and trade-offs

THEMA3 - Effective management and equitable governance to deliver bold conservation outcomes

Alle Lebensräume (d. h. Land-, Süßwasser- und Meeresumwelt) sind förderfähig.

Der Aufruf richtet sich an Forscher*innen, die auf dem Gebiet der Biodiversitätsforschung arbeiten. Ziel ist dabei die Förderung neuer grenzüberschreitender Kooperationen.
Jeder Antrag muss von mindestens 3 Gruppen, aus mindestens 3 verschiedenen teilnehmenden Partnerländern (davon 2 aus EU- Mitgliedsstaaten oder EU assoziierten Staaten) getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von der/dem Projektkoordinator*in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist. Begutachtungskriterien sind unter anderen die wissenschaftliche Exzellenz und die Gesellschaftspolitische Relevanz (inkl. Einbindung von Interessensvertretungen).

45 Förderorganisationen aus 33 Ländern planen sich am Call zu beteiligen:

Österreich, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Griechenland, Tschechien, Estland, Frankreich, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Island, Italien, Lettland, Littauen, Niederlande, Norwegen, Marokko, Moldavien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slovenien, Süd Afrika, Schweden, Schweiz, Spanien, Taiwan, Tunesien, Türkei, Ungarn

Die aktuelle Liste der potenziellen Teilnehmerländer finden sie auf der BiodivERsA Website.

Die Einreichung muss im elektronischen Einreichsystem EPSS erfolgen. Der Link zum EPSS ist unter der Homepage von BiodivERsA verfügbar.

Die Antragstellung und Begutachtung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:

Einreichfrist Voranträge: 301121

Einreichfrist Vollanträge: 140422

Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich Dezember 2022

Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF unter https://elane.fwf.ac.at/ die administrativen und finanziellen Daten sowie die Projektkurzfassungen (gemäß FWF-Richtlinien für Einzelprojekte) eingereicht werden. In der Pre-Registrationphase ist die Einreichung unter der Programmkategorie „IK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich, ebenfalls bis spätestens 301121.


11.10.2021