REMINDER: Houskapreis 2022 "All Stars"


Ergänzende Informationen

Im Rahmen der Rückschau auf alle bisherigen Einreichungen anlässlich des 15-jährigen Jubiläums, haben wir uns entschlossen, einen Sonderpreis zu vergeben. Einreichberechtigt sind alle zwischen 2005 und 2020 nominierten Projekte aus den beiden Kategorien „Hochschulforschung“ (früher „Universitäre Forschung“) und „Forschung & Entwicklung in KMU“. Mit dem „All Stars“-Houskapreis möchten wir die herausragendsten unternehmerischen Entwicklungen aller bisher nominierten Projekte auszeichnen.

Einreichfrist: 301121

Information & Einreichung: http://www.houskapreis.at

Auch in Bezug auf die Preisausschüttung haben wir uns etwas Besonderes überlegt: Anstelle eines Preisgeldes erhalten die Gewinner*innen Forschungs- und Ausbildungsgutscheine im Wert von insgesamt 250.000 Euro. Das Siegerprojekt ist mit 150.000 Euro dotiert, der zweite Platz mit 60.000 Euro, der dritte Platz mit 20.000 Euro und die beiden weiteren nominierten Projekte mit je 10.000 Euro.

Information: Einreichunterlage Houskapreis „All Stars

 

Ergänzende Informationen

Welche Kategorien gibt es? Es gibt nur eine Kategorie, in der alle bisherigen Nominierten bewertet werden, also sowohl die Nominierten in der Kategorie „Hochschulforschung“ (früher „Universitäre Forschung“) als auch jene der Kategorie „Forschung & Entwicklung in KMU“. Uns ist bewusst, dass die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung eine Herausforderung wird, hier wird aber sicher nicht bzw. nicht nur nach Zahlen zu beurteilen sein, sondern vor allem auch die Besonderheit der Entwicklung berücksichtigt werden.

Wer kann einreichen, wenn das Projekt nicht mehr an der Hochschule/im ursprünglichen KMU weiterverfolgt wurde? Einreichberechtigt sind sowohl die Hochschulen, KMU als auch die daraus entstandenen Spin-offs, Unternehmen oder auch fortführende Hochschulen. Wichtig ist hier, dass die enge Verbindung zum ursprünglich eingereichten Projekt hergestellt und dargestellt werden kann. Auch eine gemeinsame Einreichung ist möglich.

Wer kann einreichen, wenn die/der Teamleiter*in nicht mehr an der Hochschule ist (z. B. Pensionierung)? Diesfalls ist die/der Nachfolger*in, die/der das Projekt weiter verfolgt und entwickelt, einreichberechtigt.

Was wird gefördert? Die Förderung wird diesmal keine direkte Auszahlung an die Nominierten sein, sondern die Übernahme von Kosten im Bereich von Ausbildungen, Weiterbildungen, externe Forschungsleistungen aber auch z. B. Kosten für Patente bzw. Kosten im Zusammenhang mit Patenteinreichungen. Die Preisgelder können nicht in bar abgelöst werden, unterliegen aber hinsichtlich des Anbieters der Aus- und Weiterbildung bzw. der Forschungsinfrastruktur/-drittdienstleistung keiner speziellen Widmung.


18.10.2021