Die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senats der Universität für Bodenkultur Wien für die Funktionsperiode 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 wurde am 21. März 2022 (Mitteilungsblatt, 13.Stück) ausgeschrieben und am 5. April 2022 kundgemacht (Mitteilungsblatt, 14. Stück).

Nähere Informationen finden Sie hier.

Stichtag für die Wahlberechtigung: 15. April 2022

Wahltage:

Donnerstag, 9. Juni 2022, 10.00-14.00 Uhr, Muthgasse II - Aula (23. KW)

Montag, 13. Juni 2022, 10.00-14.00 Uhr, UFT Tulln - Seminarraum 15 (24. KW)

Dienstag, 14. Juni 2022, 10.00-14.00 Uhr, Schwackhöferhaus - Aula (24. KW)

Wahlberechtigung:

Das aktive Wahlrecht kommt Universitätsangehörigen zu, die am Stichtag in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen oder am Stichtag der Universität gemäß § 125 Universitätsgesetz 2002 zur Dienstverrichtung zugewiesen sind.

Bitte überprüfen Sie Ihre Wahlberechtigung im Wähler:innenverzeichnis (liegt vom 22. April bis zum 6. Mai 2022 im Senatsbüro (Gregor-Mendelhaus) und in den Portierlogen im Gregor-Mendelhaus, im Exnerhaus, in der Muthgasse und im IFA und UFT Tulln zur Einsicht auf. In digitaler Form ist das Verzeichnis auf der Senats-Homepage einsehbar (Login auf BOKU-Homepage erforderlich).

Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) kommt den aktiv Wahlberechtigten zu, soweit sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrats (§ 20 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002) sowie Personen, die am Stichtag nicht in einem Dienstverhältnis zur Universität für Bodenkultur Wien stehen oder am Stichtag nicht der Universität zur Dienstverrichtung zugewiesen sind (§ 125 Universitätsgesetz 2002)..

Die Formulare für die Einbringung von Wahlvorschlägen (bis 6. Mai 2022, 12:00 Uhr möglich) finden Sie auf der Senatswebsite nach Login zum download: https://boku.ac.at/universitaetsleitung/senat/boku-intern/senatswahl-2022


02.04.2022