Aktuelle NEUERUNGEN bei BRIDGE 1-Projektanträgen
Seit der 36. Ausschreibung BRIDGE 1 erfolgt die Projektbeschreibung und Kostenerfassung nur noch über den eCall. Das Word-Formular entfällt dadurch. Bitte beachten Sie die Formalkriterien dieser Ausschreibung in Kapitel 5.1 im neuen Ausschreibungsleitfaden. Das Bewertungskriterium '"Nachhaltigkeit" wird in Kapitel 5.3, Tabelle 7 beschrieben. Zudem liegt dieser Ausschreibung eine neue Richtlinie mit Gültigkeit seit 1.1.2022 zu Grunde - FFG-Offensiv-Richtlinie.
Eine Webinar-Nachlese vom 040822 zu allen Neuerungen dieser Ausschreibung steht zur Verfügung.
Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Partner*innen aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie. Die Projekte sind entsprechend den EU-Förderobergrenzen der Kategorie der industriellen Forschung zuzurechnen. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 % bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate). Das Programm ist offen für alle Themen und Technologien.
Einreichfrist: 070922
Information: https://www.ffg.at/ausschreibung/bridge-36-ausschreibung-bridge-1