FFG: Achtung: Neuer Kostenleitfaden V 2.2
Der neue Kostenleitfaden (V 2.2) bringt Anpassungen beim Stundensatz für Personen ohne Gehaltsnachweis (Gesellschafter) und eine klarstellende Regelung zur Angemessenheit der Kosten.
Er gilt für alle Projekte, die im Rahmen von Ausschreibungen bewilligt werden, die am oder ab 010922 starten.
In den Basisprogrammen gilt der neue Kostenleitfaden für alle Projekte, die ab der Beiratssitzung vom 251022 bewilligt werden.
Information: https://www.ffg.at/recht-finanzen/kostenleitfaden
20.09.2022