Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen abgeschlossen
Bisher hatten Beamte und Vertragsbedienstete die Jubiläumszuwendungen im Gehaltsgesetz festgeschrieben; jetzt regelt das die Betriebsvereinbarung auch für unsere Kollektivvertragsmitarbeiter*innen. Diese haben nun Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung nach 20 bzw. 35 Arbeitsjahren an der BOKU. Durch historisch gewachsene Arbeitsverhältnisse an der BOKU (z.B. Anstellungen in Zeiten der Teilrechtsfähigkeit der Institute, oder Anstellung in „ad Personam-Projekten“) kommen einige Kolleg*innen durch das Erreichen der erforderlichen Arbeitsjahre schon jetzt in den Genuss der Auszahlung. Für diese Kolleg*innen sind auch besondere Übergangsbestimmungen definiert. Wir freuen uns als Arbeitgeberin und Betriebsrät*innen sehr, dass wir auf erfolgreiche Verhandlungen in gutem Einvernehmen zurückblicken können, und diese Betriebsvereinbarung nun in Kraft ist.