Update Fremdenrecht


Anpassung der Höhe erforderlicher Unterhaltsmittel bzw. Einkünfte ab 1. Jänner 2023    
 
Bei der Erstantragstellung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind Unterhaltsmittel bzw. Einkünfte in mindestens folgender Höhe nachzuweisen:

  • Studierende bis zum 24. Lebensjahr: 613,16 Euro/Monat
  • Studierende ab dem 24. Lebensjahr, Lehrende, Forschende: 1.110,26 Euro/Monat
  • Ehepaare (gemeinsam): 1.751,46 Euro/Monat
  • Für jedes Kind zusätzlich: 171,31 Euro/Monat
  • In den genannten Beträgen inkludierte Kosten für Unterkunft: 327,91 Euro/Monat
     
  • Mindestbruttoverdienst für eine "Rot-Weiß-Rot-Karte" sonstige Schlüsselkräfte: 2.925 Euro/Monat     

 
Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2023    

  • Geringfügigkeitsgrenze: 500,91 Euro/Monat     

 
Anpassung der Beträge für die ÖGK-Studierendenselbstversicherung ab 1. Jänner 2023    

  • Kosten für die ÖGK-Studierendenselbstversicherung: 66,79 Euro/Monat

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18.01.2023