Update Fremdenrecht
Anpassung der Höhe erforderlicher Unterhaltsmittel bzw. Einkünfte ab 1. Jänner 2023
Bei der Erstantragstellung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind Unterhaltsmittel bzw. Einkünfte in mindestens folgender Höhe nachzuweisen:
- Studierende bis zum 24. Lebensjahr: 613,16 Euro/Monat
- Studierende ab dem 24. Lebensjahr, Lehrende, Forschende: 1.110,26 Euro/Monat
- Ehepaare (gemeinsam): 1.751,46 Euro/Monat
- Für jedes Kind zusätzlich: 171,31 Euro/Monat
- In den genannten Beträgen inkludierte Kosten für Unterkunft: 327,91 Euro/Monat
- Mindestbruttoverdienst für eine "Rot-Weiß-Rot-Karte" sonstige Schlüsselkräfte: 2.925 Euro/Monat
Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2023
- Geringfügigkeitsgrenze: 500,91 Euro/Monat
Anpassung der Beträge für die ÖGK-Studierendenselbstversicherung ab 1. Jänner 2023
- Kosten für die ÖGK-Studierendenselbstversicherung: 66,79 Euro/Monat
18.01.2023