Aufenthaltsrecht Ukraine Vertriebene


Das Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine (Vertriebenenausweis) wird ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 gewährt.

Weitere Infos zur Verlängerung siehe Hauptausschuss (PK0081/30.01.2023) | Parlament Österreich

 


31.01.2023