Pendlerrechner
Aufgrund gesetzlicher Änderungen tritt nun die neue Pendlerverordnung (BGBl II 2013/276) in Kraft, welche die/den DienstgeberIn verpflichtet, ab dem Kalenderjahr 2014 bei Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners heranzuziehen. Diesen finden Sie auf der Homepage des BMF/Bundesministerium für Finanzen unter folgendem Link https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Die bisher geltenden Formulare (L34) verlieren gemäß der gesetzlichen Bestimmungen per 30.06.2014 ihre Wirkung. Daher ist es erforderlich bis zu diesem Datum, spätestens aber bis 30. September 2014, das Ergebnis des Pendlerrechners an die Personalabteilung zu senden, da ansonsten die Pendlerpauschale eingestellt wird.
24.03.2014