Verwendung von Arbeitsmitteln
Grundsätzlich ist bei Neuanschaffung von Arbeitsmitteln auf die CE‑Kennzeichnung der Arbeitsmittel zu achten. Arbeitsmittel ohne CE-Kennzeichnung (z.B. ältere oder selbstgebaute Maschinen für den Forschungszweck) dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Arbeitsmittel-VO genügen. Zu diesem Zweck müssen Arbeitsmittel ohne CE-Kennzeichnung zwingend einer dokumentierten Risikobewertung unterzogen, gegebenenfalls nachgerüstet und regelmäßig überprüft werden.
Durch Manipulation oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln (z.B.Entfernung von Schutzeinrichtungen) erlischt die CE- Kennzeichnung und das Arbeitsmittel darf nicht mehr verwendet werden.
Für Informationen zur Durchführung einer einfachen Risikobeurteilung bieten wir die Schulung “Risikobeurteilung für Versuchsaufbauten” an.