Verwendung von Arbeitsmitteln


Achten Sie bei der Neuanschaffung von Arbeitsmitteln auf die CE‑Kennzeichnung! Arbeitsmittel ohne CE-Kennzeichnung (z.B. selbstgebaute Maschinen für den Forschungszweck) dürfen ohne dokumentierte Risikobewertung nicht verwendet werden. Hierfür gibt es im Wintersemester Schulungsangebote!

Grundsätzlich ist bei Neuanschaffung von Arbeitsmitteln auf die CE‑Kennzeichnung der Arbeitsmittel zu achten. Arbeitsmittel ohne CE-Kennzeichnung (z.B. ältere oder selbstgebaute Maschinen für den Forschungszweck) dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Arbeitsmittel-VO genügen. Zu diesem Zweck müssen Arbeitsmittel ohne CE-Kennzeichnung zwingend einer dokumentierten Risikobewertung unterzogen, gegebenenfalls nachgerüstet und regelmäßig überprüft werden.

Durch Manipulation oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln (z.B.Entfernung von Schutzeinrichtungen) erlischt die CE- Kennzeichnung und das Arbeitsmittel darf nicht mehr verwendet werden.

Für Informationen zur Durchführung einer einfachen Risikobeurteilung bieten wir die Schulung “Risikobeurteilung für Versuchsaufbauten” an.


22.06.2026