Neue Betriebsvereinbarung: Audioaufzeichnungen und KI-Auswertung


An der BOKU University werden in einigen Forschungsprojekten Audioaufnahmegeräte eingesetzt, um beispielsweise Vogelstimmen oder Umweltgeräusche zu erfassen. Die dazu abgeschlossene Betriebsvereinbarung stellt sicher, dass diese Technik ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet wird und keine Nachteile für Mitarbeiter*innen entstehen.

Wesentlich ist dabei:

  • Die Aufzeichnungen dienen nur der Forschung und Lehre, etwa im Biodiversitätsmonitoring.
  • Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Auch eine Identifikation von Personen oder eine Überwachung ist nicht zulässig.

Mit dieser Betriebsvereinbarung wird sichergestellt, dass innovative Forschung mit KI-gestützter Auswertung möglich ist, gleichzeitig aber der erforderliche Datenschutz besteht und die Rechte der Mitarbeiter*innen konsequent geschützt werden.

Zur Nachlese: Die neue Betriebsvereinbarung zu Audioaufzeichnungen und KI-Auswertung (AudioMoth / BirdNET)


20.04.2026