Neue Betriebsvereinbarung: Audioaufzeichnungen und KI-Auswertung
Wesentlich ist dabei:
- Die Aufzeichnungen dienen nur der Forschung und Lehre, etwa im Biodiversitätsmonitoring.
- Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Auch eine Identifikation von Personen oder eine Überwachung ist nicht zulässig.
Mit dieser Betriebsvereinbarung wird sichergestellt, dass innovative Forschung mit KI-gestützter Auswertung möglich ist, gleichzeitig aber der erforderliche Datenschutz besteht und die Rechte der Mitarbeiter*innen konsequent geschützt werden.
Zur Nachlese: Die neue Betriebsvereinbarung zu Audioaufzeichnungen und KI-Auswertung (AudioMoth / BirdNET)
20.04.2026