Klare Regeln für KI im Arbeitsalltag
KI kann Arbeitsabläufe erleichtern und neue Möglichkeiten eröffnen. Damit ihr Einsatz verantwortungsvoll erfolgt, haben Rektorat und Betriebsräte einen verbindlichen Rahmen für alle Beschäftigten geschaffen.
Neue KI-Systeme müssen vor ihrer Einführung dokumentiert und ihre Auswirkungen auf Mitarbeitende offengelegt werden. Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte sind frühzeitig einzubinden. Je nach Risiko sind zusätzliche Prüfungen und eine Testphase vorgesehen.
Klare Grenzen gelten beim Schutz der Beschäftigten: KI darf nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Entscheidungen mit rechtlichen oder erheblichen persönlichen Folgen dürfen nicht ausschließlich automatisiert erfolgen – eine menschliche Überprüfung muss gewährleistet sein.
Die Vereinbarung sichert den Mitarbeitenden zudem einen Anspruch auf Schulung und Kompetenzaufbau zu. Bereits bestehende Systeme werden innerhalb von zwölf Monaten geprüft und nachträglich dokumentiert. Die Regelungen werden jährlich evaluiert.
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| Die Betriebsvereinbarung 20261009_BV_KI_final_MB_20261015.pdf |