Unter Bodenordnung verstehen wir die Änderung von Eigentumsgrenzen durch hoheitliche Maßnahmen, die eine effektivere und dem öffentlichen Interesse entsprechende Nutzung von Grundstücken zum Ziel hat.
Die Bodenordnung kann Eigentums- und Nutzungsrechte an Grund und Boden mit öffentlich-rechtlich definierten Planungszielen in Übereinstimmung bringen und so zwischen öffentlichen und privaten Interessen an der Bodennutzung vermitteln und potenzielle Nutzungskonflikte lösen.
Zur Bodenordnung zählt die Ländliche Neuordnung. Darunter verstehen wir Maßnahmen der Neuordnung und Gestaltung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (gesetzlich definiert als Maßnahmen der Bodenreform), die auf die Verbesserung der Agrarstruktur und des Landschaftshaushalts sowie auf die Umsetzung von Planungen im öffentlichen Interesse abzielen.
Ein weiteres relevantes Instrument der Bodenordnung ist die Baulandumlegung. Mittels Baulandumlegung lassen sich Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse so ändern, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen.