Zusammenfassung des Projektes

Mobilität ist Voraussetzung dafür, bestimmte Grundbedürfnisse zu befriedigen. Der möglichst ungehinderte Zugang zu Mobilität kann daher selbst als Grundbedürfnis gesehen werden, da Mobilität für viele Handlungen wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Versorgung mit Gütern, Pflege sozialer Kontakte etc. unabdingbar ist. Es existiert zwar kein juristisch festgesetztes Grundrecht auf Mobilität, aber zahlreiche Grundrechte haben einen unmittelbaren Bezug zur Mobilität. Somit steht die Verwirklichung von Grundrechten in engem Zusammenhang mit Mobilität (Stichwort Chancengleichheit). Das Projekt ÉGALITÉplus knüpft an die Ergebnisse des Forschungsprojekts ÉGALITÉ („Ein gleichberechtigter Alltag im telematikgestützten Verkehrsgeschehen“) an. Die Analyse zum Thema „Chancengleichheit im Verkehr“ hat deutlich aufgezeigt, dass zu einigen Bereichen grundlegender Forschungsbedarf besteht. Dazu gehören:

  • Fehlende Definitionen bezüglich Mindeststandards und Chancengleichheit in der Mobilität,
  • Fehlende (bzw. mangelnde) Datenverfügbarkeit bezüglich der Quantität der mobilitätsbenachteiligten Personengruppen sowie deren spezifischen Benachteiligungsstrukturen aufgrund bislang fehlender geeigneter Methoden zur Erhebung von Mobilitätsbeeinträchtigungen und
  • Fehlende Grundlagen zur Erarbeitung einer Prioritätenreihung, mit welchen Lösungen ein effizienter Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit in der Mobilität geleistet werden kann.

Ausgangspunkt für ÉGALITÉplus bildet eine zielgruppenspezifische Untersuchung von Kriterien und Mindeststandards zur Chancengleichheit im Verkehr, wobei ein transdisziplinärer Ansatz verfolgt werden soll. Kern der Betrachtung bilden bezüglich der Mobilität benachteiligte Personen, die unter anderem folgende Merkmale aufweisen können:

  • Personen mit Krankheiten/Behinderungen,
  • mit mangelnder Sprach- oder/und Lesekenntnis,
  • mit Wohnstandorten mit schlechter ÖV-Erschließungsqualität in Verbindung mit keiner Autoverfügbarkeit,
  • Familien mit Kinderreichtum sowie Alleinerziehende,
  • ältere Menschen,
  • Kinder/Jugendliche und
  • Armutsgefährdete.

Die für die quantitative Erhebung relevanten Zielgruppen werden nach den Ergebnissen der qualitativen Untersuchung und eines Screenings festgelegt. Wesentliches Ziel des beantragten Projektes ist die Quantifizierung der Zielgruppe der mobilitätsbeeinträchtigter Personen in Österreich sowie die Erhebung ihres derzeitigen Mobilitätsverhaltens und ihrer Bedürfnisse. Schätzungen gehen davon aus, dass dieser Anteil in der Bevölkerung in Österreich zwischen 25 und 40 % liegt. Das erhobene Mobilitätsverhalten wird im nächsten Schritt mit dem durchschnittlichen Mobilitätsverhalten der österreichischen Bevölkerung verglichen, um ein relatives Mobilitätsdefizit abzuleiten. Die besondere Problematik besteht darin, dass ein Großteil der definierten Zielgruppen derzeit statistisch nicht identifizierbar und damit für eine Befragung schwierig erreichbar ist (hard-to-reach-groups). Dies erfordert einerseits eine intensive Datenrecherche und enge Zusammenarbeit mit speziellen Einrichtungen, Behörden, Verbänden sowie Hilfsgruppen und andererseits die Entwicklung und Durchführung eines aufwändigen Screening-Verfahrens potenzieller Zielpersonen für eine repräsentative Befragung. Neben dem Mobilitätsverhalten werden in der Befragung auch Lösungsvorstellungen aus der Sicht der Betroffenen aufgenommen bzw. Lösungsansätze bewertet. Die Vorbereitung der quantitativen Erhebung erfolgt durch Ableitung detaillierter Erkenntnisse zur Befriedigung subjektiver Mobilitätsbedürfnisse über Gruppendiskussionen mit Stakeholdern. Aus der Analyse der hochgerechneten Daten werden nachhaltige Maßnahmenkonzepte entwickelt. Dabei werden nicht nur physische (technologische) Lösungen zur Beseitigung bzw. Kompensation von Mobilitätsbeeinträchtigungen fokussiert, sondern ebenso Handlungsempfehlungen im Informations- und Aufklärungsbereich sowie institutioneller und legislativer Natur abgeleitet. Die Maßnahmenkonzeption beinhaltet eine Prioritätenreihung zur Umsetzung je nach politischer Kompetenzebene (Bundes-, Länder-, Gemeindeebene).