Grundsätzlich ist es ratsam jeden Vertrag vorab (d.h. vor Unterfertigung) einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Nur so lässt sich eine bestmögliche Rechtssicherheit und Wahrung der Interessen der BOKU bzw. der BOKU-Mitarbeiter/innen erzielen.
Für folgende Fälle wird die rechtliche Prüfung beispielsweise explizit vorgesehen: