Was bedeutet Schriftform?
Das Formerfordernis der Schriftform ist erfüllt, wenn
- die wesentlichen Vertragspunkte schriftlich (eigener oder fremder Handschrift, Maschinenschrift oder Druck) abgefasst sind UND
- das Dokument mit einer Unterschrift vesehen ist
Unterschrift bedeutet grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift; Faksimilie nur sofern sie im Geschäftsverkehr üblich sind.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (d.h. "eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht"; siehe Art 3 Z 12 der eIDAS-VO) erfüllt das Schriftformerfordernis (siehe § 4 Abs 1 SVG) ebenfalls.