Wann liegt ein Vertrag vor?
Grundsätzlich überlässt es das Gesetz den Parteien, in welcher Form (mündlich, schriftlich, Notariatsakt, ...) sie ihre Rechtsgeschäfte abschließen wollen und ob sie sich selber an eine bestimmte Form binden wollen.
Für viele Verträge wird gesetzlich keine bestimmte Form vorgegeben.
Ein Vertrag liegt vor, sobald sich die, auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willenserklärungen der Parteien decken, auch wenn diese z.B. nur mündlich abgegeben werden.
Der Abschluss eines Vertrages in Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen (Beweisbarkeit!).