Für Druckbehälter (z.B. Autoklaven etc.) bestehen eigene gesetzliche Bestimmungen. Druckbehälter über 0,5 bar Druck sind regelmäßig zu prüfen.
Maschinensicherheit
Begriffsbestimmung Maschinen - siehe dazu Maschinensicherheitsverordnung 2010, Maschinen die keineCE Kennzeichnungaufweisen, müssen dem Abschnitt 4 der Arbeitsmittelverordnungentsprechen und einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Für alte Maschinen ohne Betriebsanleitung ist eine Anleitung gemäß Maschinensicherheitsverordnung - Anhang I - 1.7.4 seitens des Betreibers zu erstellen. Weiterführende Informationen der AUVA oder des Arbeitsinspektorat (AI) Anhänge zur Maschinensicherheitsverordnung 2010 - RIS