Gefährliche Arbeitsstoffe

Bei Fragen bzgl gefährlicher Arbeitsstoffe (chemische und biologische) wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsfachkraft erik.griebl(at)boku.ac.at

Wichtige Links:

REACH-CLP Helpdesk

RIS - Verordnung biologische Arbeitsstoffe

Kennzeichnungsverordung

Arbeitsstoffe (allgemeine Informationen - Arbeitsinspektion)

Arbeitsstoffe - Meldung

Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen (AUVA)

 

Informationsblätter zum Abfallmanagement finden sie hier.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel (allgemeine Informationen - Arbeitsinspektion)
Prüfungen von Arbeitsmitteln (Arbeitsinspektion)
Übersicht über prüfpflichtige Arbeitsmittel (Arbeitsinspektion)

Broschüre Arbeitsplatzevaluierung (AUVA)
Broschüre trennende Schutzeinrichtungen (AUVA)


Druckbehälter

Für Druckbehälter (z.B. Autoklaven etc.) bestehen eigene gesetzliche Bestimmungen. Druckbehälter über 0,5 bar Druck sind regelmäßig zu prüfen.

Maschinensicherheit

Begriffsbestimmung Maschinen - siehe dazu Maschinensicherheitsverordnung 2010, Maschinen die keine CE Kennzeichnung aufweisen, müssen dem Abschnitt 4 der Arbeitsmittelverordnung entsprechen und einer Gefahrenanalyse unterzogen werden.
Für alte Maschinen ohne Betriebsanleitung ist eine Anleitung gemäß Maschinensicherheitsverordnung - Anhang I - 1.7.4 seitens des Betreibers zu erstellen. Weiterführende Informationen der AUVA oder des Arbeitsinspektorat (AI) Anhänge zur Maschinensicherheitsverordnung 2010 - RIS

Umbau alter Maschinen (Arbeitsinspektorat)
Broschüre mechanische Gefährdung (AUVA)

Informationen Kreissägen (AUVA)
Informationen Lichtbogenschweißen (AUVA)


Für Detailinformationen steht Ihnen die Stabsstelle gerne zur Verfügung. 
Normen nach dem Stand der Technik liegen im Büro der Stabsstelle auf.