Begriffsbestimmung Maschinen - siehe dazu Maschinensicherheitsverordnung 2010, Maschinen die keineCE Kennzeichnungaufweisen, müssen dem Abschnitt 4 der Arbeitsmittelverordnungentsprechen und einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Für alte Maschinen ohne Betriebsanleitung ist eine Anleitung gemäß Maschinensicherheitsverordnung - Anhang I - 1.7.4 seitens des Betreibers zu erstellen. Weiterführende Informationen der AUVA oder des Arbeitsinspektorat (AI) Anhänge zur Maschinensicherheitsverordnung 2010 - RIS
Für Detailinformationen steht Ihnen die Stabsstelle gerne zur Verfügung.