Darunter werden die in der Arbeitsstätte aufzulegenden (auszuhängenden) Rechtsvorschriften verstanden. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die den Schutz der ArbeitnehmerInnen regeln, müssen, soweit diese für die Arbeitsstätte anzuwenden sind, in der Arbeitsstätte zur Einsicht für die ArbeitnehmerInnen aufliegen bzw. per Web ersichtlich sein.
Wir bieten allen MitarbeiterInnen die Möglichkeit, die aushangpflichtigen Gesetze auf dieser Seite einzusehen.
Aushangpflichtige Gesetze - Wirtschaftskammer Österreich
Ein Exemplar der aushangpflichtigen Gesetze liegt in gedruckter Form im Büro der Stabsstelle ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheit zur Einsicht auf.
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.