Strahlenschutz
Strahlenschutz an der BOKU
Unsere Sicherheitsfachkräfte stehen Ihnen im Auftrag des Rektorat für die Koordination der Strahlenschutzangelegenheiten gerne zur Verfügung.
Aufgaben:
- Beratung der Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
- Vertretung des Bewilligungsinhabers bei Strahlenschutzverhandlungen
- Koordination BOKU - Behörden
- Beauftragung von Gutachen, Analysen
- Koordination der Aus- und Weiterbildung
- Koordination bei Errichtigungs- Bewilligungsverfahren
- Dateneingabe im Zentralen Strahlenschutzregister
Aktivitätsbilanz
§ 59, Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung Einmal jährlich hat der Bewilligungsinhaber dem Zentralen Strahlenquellen-Register einen Bericht (Aktivitätsbilanz) vorzulegen aus dem Bezug, Weiter- und Abgabe sowie die gelagerte Menge radiokativer Stoffe einschließlich radioaktiver Abfälle hervorgehen. Die SSB, die mit offenen Quellen umgehen werden daher ersucht, spätestens 2 Wochen nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres die Aufzeichnungen/Bilanz des Vorjahres in Form der zur Verfügung gestellten Exceltabelle dem Strahlenschutzkoordinator zu übermitteln.
Weiterbildung SSB
Gemäß § 42, Abs. 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung müssen SSB alle 5 Jahre eine Weiterbildung (je nach Quellenart 4, bzw. 8 Stunden) besuchen. SSB die VOR 2006 als SSB ernannt, bzw. ausgebildet worden sind, haben diesen Nachweis ab dem 01.01.2011 zu erbringen.
Für SSB die nach 2006 die Grund- und Spezialausbildung absolviert haben gilt als Stichtag die Ernennung seitens des Bewilligungsinhabers zum SSB.
Dichtheitsprüfung gemäß § 63 AllgStrSchV - umschlossene Stoffe
Umschlossene Stoffe (Quellen) sind periodisch auf Dichtheit durch eine akkredidierte Stelle zu prüfen. Dies kann z.B. durch eine Beauftragung der Magristatsabteilung 39 erfolgen. Kostenübernahme seitens der Stabsstelle.
Gesetz - Verordnung
Strahlenschutzgesetz i.d.g.F.
Allgemeine Strahlenschutzverordnung i.d.g.F.
Informationen zum Thema Strahlenschutz
Strahlenschutzorganisation
Aus- und Weiterbildung - Seibersdorf Laboratories
BOKU Richtlinie für Strahlenschutzbeauftragte
Voraussetzung Tätigkeit Strahlenschutzbeauftragte - Seibersdorf Laboratories
Österreichischer Strahlenschutzverband
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