Vertretung des Bewilligungsinhabers bei Strahlenschutzverhandlungen
Koordination BOKU - Behörden
Beauftragung von Gutachen, Analysen
Koordination der Aus- und Weiterbildung
Koordination bei Errichtigungs- Bewilligungsverfahren
Dateneingabe im Zentralen Strahlenschutzregister
Weiterbildung SSB
Gemäß § 42, Abs. 8 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung müssen SSB alle 5 Jahre eine Weiterbildung (je nach Quellenart 4, bzw. 8 Stunden) besuchen. SSB die VOR 2006 als SSB ernannt, bzw. ausgebildet worden sind, haben diesen Nachweis ab dem 01.01.2011 zu erbringen. Für SSB die nach 2006 die Grund- und Spezialausbildung absolviert haben gilt als Stichtag die Ernennung seitens des Bewilligungsinhabers zum SSB.
Umschlossene Stoffe (Quellen) sind periodisch auf Dichtheit durch eine akkredidierte Stelle zu prüfen. Dies kann z.B. durch eine Beauftragung der Magristatsabteilung 39 erfolgen. Kostenübernahme seitens der Stabsstelle.