Verwendung der Daten
Anonymes Feedback an die/den Lehrende/n
Die LV-Bewertung dient als Instrument der Qualitätssicherung in der Lehre, das den Studierenden die Möglichkeit gibt, den Lehrenden in anonymer Form Feedback zu geben. Die Lehrenden erhalten nach Ablauf des Befragungszeitraums einen automatisiert erstellten Bericht, in dem die Daten der geschlossenen Fragen in aggregierter Form dargestellt und die Antworten auf offene Fragen gesammelt abgebildet sind.
Zentrale Auswertung der Ergebnisse und Follow Up
Jedes Semester werden die gesamten Ergebnisse der studentischen Lehrveranstaltungsbewertung zentral analysiert, kritische Lehrveranstaltungen mit dem Vizerektor für Lehre besprochen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung oder Weiterentwicklung der betreffenden Lehrveranstaltungen beschlossen. Diese werden dann mit den betreffenden Lehrenden und/oder deren Institutsleiter*innen bzw. sonstigen betroffenen Personen besprochen.
Mögliche Lösungswege liegen in der Änderung von schwierigen oder ungeeigneten Rahmenbedingungen (z.B. Zeit und Ort der Lehrveranstaltung), in Schulungen, Coachings oder Unterstützung bei der didaktischen Umgestaltung der Lehrveranstaltung.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird dokumentiert und deren Wirksamkeit in den nachfolgenden Befragungen eruiert.
Das studentische Feedback zeigt Gelungenes genauso auf wie weniger gut Gelungenes. Die studentische Lehrveranstaltungsbewertung ist damit eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Lehre.
LV-Bewertung als Datenbasis für andere Verfahren
Die studentische Lehrveranstaltungsbewertung liefert empirische Evidenzen über die Qualität von Lehrveranstaltungen. Die dabei generierten Daten können u.a. für folgende Verfahren herangezogen werden:
- Habilitationskommissionen:
Notwendiger Nachweis der selbständigen Abhaltung von Lehrveranstaltungen inkl. Evaluierung (siehe Punkt 3.3 der Beilage zu den Habilitationsrichtlinien) - Personenbezogene Evaluationen von Professuren:
Beurteilung der Lehrleistung im Selbstevaluationsbericht und durch die Gutachter/innen anhand der vorliegenden Daten der LV-Evaluierung (siehe "3. Selbstbericht des Kandidaten / der Kandidatin" der Richtlinie für personenbezogene Evaluationen von Professuren an der BOKU) - Evaluationen von wissenschaftlichem Personal:
Ergebnisse der studentischen Bewertung der Lehrveranstaltungen dienen als Basis der Bewertung durch den/die Vorgesetzte/n (siehe Punkt 4 der Richtlinie zur Evaluation von wissenschaftlichem Personal an der BOKU)