Pflichtpraxis und Bestätigung
ACHTUNG: SEITE IM AUFBAU [Stand: 9.7.2026]
Eine Pflichtpraxis ist im neuen Bachelor-Studienplan LAP/LARCH [seit 1.10.2025] zu absolvieren.
Die Lehrveranstaltung wird in Englisch abgehalten!
Inhalt der Lehrveranstaltung ist die Reflexion eines oder mehrerer einschlägiger Fachpraktika in einem Planungsbüro, in der Verwaltung, in einem ausführenden Betrieb, NGO usw. (s. Punkt (e): Liste möglicher Stellen für Fachpraktika). Ziel des Seminars ist es, die Praxistätigkeit darzustellen, fachlich zu reflektieren und in das Bachelorstudium der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur einzubinden. Die Pflichtpraxis bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Berufsfelder der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur kennenzulernen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Die persönlichen und fachlichen Learning Outcomes sind zu evaluieren und darzustellen. Dazu wird eine schriftliche Seminararbeit in Englisch verfasst und die Ergebnisse sind im Plenum auf Englisch zu präsentieren.
(a) Voraussetzungen Pflichtpraxis
- Die Pflichtpraxis muss mind. 15 volle Arbeitstage umfassen (bei einem 8-Stundentag: mind. 120 Stunden).
- Die Pflichtpraxis muss in einschlägigen Betrieben erfolgen. Fachbezogene Tätigkeiten sind nachzuweisen, als solche gelten beispielsweise Arbeiten in den Bereichen Landschafts- und Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur, Naturschutzplanung, Renaturierung, Gewässerentwicklung, Landschafts- und Gartenbau, Ingenieurbiologie und Vegetationstechnik, Baumkontrolle und Baummanagement, Besucher*innenmonitoring und -lenkung, Vegetations- und Artenerfassung, GIS und Fernerkundung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Schutzgebietsmanagement, Umweltbildung oder Beteiligungsprozesse. Die Praktika können im In- wie auch Ausland erfolgen. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Bewerbung um eine Praxisstelle entsprechend aufbereitete Unterlagen an die Praxisstelle schicken (Portfolio, CV…). Eine Praktikumsvoranmeldung beim Vorsitzenden der Fachstudienarbeitsgruppe LAP/LARCH ist nur dann notwendig, wenn der gewählte Betrieb/die Organisation etc. bzw. die Tätigkeit nicht eindeutig facheinschlägig LAP/LARCH zuordbar sind.
- Nach Absolvierung des Fachpraktikums muss eine rechtzeitige Anmeldung zum Kurs LAWI100116 Pflichtpraxisseminar (LAP/LARCH) auf der Warteliste in BOKUOnline erfolgen. Die Studierenden werden dann basierend auf Ihren Angaben zur absolvierten Praxis (bitte füllen Sie dazu dieses Formular [Formular in Erstellung, LINK folgt] vorab aus) der entsprechenden Betreuungsperson aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau & Ingenieurbiologie, Landschaftsplanung oder Naturschutz- & Erholungsplanung zugeordnet. Der Kurs wird im Winter- und Sommersemester angeboten.
- Teilnahme an den verpflichtenden Vorbesprechungs- und Präsentationsterminen. Die beiden Termine werden vor Beginn des Semesters bekannt gegeben.
(b) Praxisbericht (Internship Report)
Abzugeben ist ein englischer Praxisbericht mit einem Umfang von 10 bis 15 Seiten inkl. Titelseite und Verzeichnisse. Dabei ist der Praxisbericht nach dem folgenden Aufbau zu gliedern und entsprechend inhaltlich auszuarbeiten:
1) Beschreibung der Praxisstelle (Ort und Tätigkeitsfeld der Institution)
2) Zielsetzung der ausgeübten Tätigkeit (fachliche und inhaltliche Darstellung)
3) Darstellung der ausgeführten Tätigkeiten im Rahmen der Praxis inkl. fotografischer Dokumentation
4) Fachliche Reflexion der Tätigkeit (entsprechende Fachliteratur einbeziehen und den Bezug zum Studium Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur herstellen)
5) Learning Outcomes auf der fachlichen wie persönlichen Ebene
Insbesondere soll reflektiert werden, welche fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen im Praktikum angewendet oder neu erworben wurden und welche Bezüge zu den Lehrinhalten des Studiums bestehen. Die Abgabe des Berichts muss bis Anfang Dezember (Wintersemester) bzw. Mitte Mai (Sommersemester) erfolgen. Der Bericht wird per E-Mail an die Betreuungsperson geschickt bzw. auf BOKU Learn hochgeladen. Die Betreuungsperson wird Feedback zu dem Bericht geben. Der überarbeitete Praxisbericht ist bis zum Ende des Semesters abzugeben.
(c) Präsentation der Praxis (Presentation of internship)
Die Präsentation der Praxis in der jeweiligen Kursgruppe erfolgt im Jänner (Wintersemester) bzw. Juni (Sommersemester). Die Präsentation erfolgt auf Englisch (PowerPoint/PDF) und sollte ca. 8–10 Min. dauern. Danach wird die Präsentation in der Gruppe diskutiert. Die Teilnahme am Termin ist verpflichtend. Ziel der Präsentation ist eine Reflexion, welche Kompetenzen aus dem Studium für die Praxis besonders hilfreich waren und welche zusätzlichen Kompetenzen in der Praxis nachgefragt wurden.
Inhalt der Präsentation:
- Kurze Zusammenfassung des Praxisberichts inkl. Fotos zur Dokumentation der Praxis
- Learning Outcomes auf fachlicher und persönlicher Ebene
- Empfehlungen für das Bachelor-Studienprogramm LAP/LARCH
(d) Bestätigung der Praxisstelle/ Arbeitszeugnis/ Dienstzeugnis:
Die Bestätigung ist auf Briefpapier der Praktikumsstelle (inkl. Originalbriefkopf von der Praktikumsstelle, Bezeichnung d. Unternehmens/Organisation und Anschrift) oder – falls nicht vorhanden – mit dem Stempel der Praktikumsstelle versehen auszufertigen. Die Bestätigung hat zu enthalten:
- Angabe des Praktikumszeitraumes und des genauen Stundenausmaßes,
- eine genaue Beschreibung des Arbeitsbereiches/Aktivitäten,
- Leserliche (Original-)Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers inkl. Stempel
Die Bestätigung wird dem Praxisbericht beigelegt.
Verlangt Ihr Betrieb eine Bestätigung darüber, dass es sich um ein verpflichtendes Praktikum im Bachelorstudium LAP/LARCH handelt, dann kontaktieren Sie bitte die BOKU-Studienservices.
(e) Liste an möglichen Praktikastellen für den Bereich LAP/LARCH:
- Planungsbüros, Zivilingenieure, Ingenieurkonsulenten
- Öffentliche Verwaltung, z.B. Planungs-, Naturschutzabteilungen von Gemeinden, Städten oder der Bundesländer, Bundesministerien, EU-Behörden
- Internationale Organisationen: FAO, UNO, UNESCO, GIZ
- Forschungsinstitutionen, Umweltbundesamt
- Firmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Gärtnereien, Baumpflege …
- Land-, Forst-, Agrar-, Umweltbehörden
- Schutzgebiete wie Nationalparks, Naturparks, Biosphärenparks, Wildnisgebiete, Natura2000-Gebietsmanagement etc.
- NGOs, Umweltorganisationen/-verbände; Naturschutzvereine, wie Umweltdachverband, WWF, Naturschutzbund, österr. Naturschutzjugend, Österr. Alpenverein
- Botanische Gärten
- Österr. Bundesforste,
- Naturraummanagements und Planungsabteilungen von Infrastrukturbetreiber wie: ÖBB, ASFINAG, ViaDonau
- Bauunternehmen, wie beispielsweise Swietelsky AG, Sportbau (www.sportstättenbau.at).
Kontakt: Prok. DI Günther Brunnmair g.brunnmair(at)swietelsky.at
Prüfen Sie auch die Angebote unter BOKU Alumni Jobs: alumni.boku.wien/site/de/jobs/firmenservice2/article/1020.html
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihr Praktikum im Ausland zu absolvieren!
Das EU-Programm „Student Mobility for Traineeships“ bietet finanzielle Unterstützung für Trainings von 2 bis 3 Monaten in (fast) ganz Europa.
Kontaktperson an der BOKU: Gudrun Reisinger: gudrun.reisinger(at)boku.ac.at, +43(0)147654 32013
Praktika-Austauschprogramm der IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience). IAESTE vermittelt ganzjährig und kostenlos PraktikantInnen aus technischen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen in über 80 Mitgliedstaaten. Die Praktika basieren auf einem 1:1 Austausch mit anderen Mitgliedstaaten, weshalb PraktikantInnen im Rahmen des IAESTE-Programms vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind. Für Sie entsteht also kein weiterer bürokratischer Aufwand.
Internationale Organisationen, die Praktika anbieten:
UN-Internships: https://careers.un.org/job-level
GIZ Internships: https://jobs.giz.de/index.php?ac=search_result&search_criterion_entry_level%5B%5D=21&search_criterion_channel%5B%5D=12
FAO Internships: https://www.fao.org/employment/young-talent-programme/internship-programme/en
Future Earth Internship: https://futureearth.org/tag/internship/
UNU-Internships: https://careers.unu.edu/
FAQ
- Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum zu splitten und die geforderte Praktikumszeit auf mehrere Praktikastellen zu verteilen (wird aber nicht empfohlen). Bitte entsprechend viele Praktikumszeugnisse abgeben.
- Der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt erst nach 30 Jahren. https://www.arbeiterkammer.at/dienstzeugnis
- Eine Anerkennung von Praktika, die vor dem Studienantritt abgeleistet wurden, z.B. einschlägige Lehre in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, ist derzeit möglich und kann im Zuge der LV LAWI100116 Pflichtpraxisseminars (LAP/LARCH) behandelt werden.