Anträge auf studienplanrelevante Änderungen
Um studienplanrelevante Änderungen, die den Verantwortungsbereich der FachStu-AG LAP/LARCH betreffen, möglichst einfach und einheitlich abwickeln zu können, bitten wir um die Verwendung des entsprechenden Formulars ("Antragsformular für Lehrveranstaltungsänderungen").
Für eine zeitgerechte Abwicklung und Abstimmung eines Änderungsantrages bitten wir um Beachtung der Einreichfristen.
Einreichfrist bei der FachStuAG für ein Inkrafttreten mit 1. Oktober 2026: TBA
Um in einer Sitzung behandelt zu werden, muss der vollständig (!) ausgefüllte Antrag den Vorsitzenden zumindest zwei Wochen vorher erreichen. Wer diese Frist unterschreitet, muss damit rechnen, dass der Antrag in der folgenden Sitzung den Mitgliedern zwar zur Kenntnis gebracht, nicht aber inhaltlich behandelt wird.
Studierendenanträge sind über die Studienvertretung einzubringen.
Durchführungsschritte in der Verantwortung der Antragsteller*innen:
- Bitte das Antragsformular vollständig, nachvollziehbar und korrekt ausfüllen.
Das ist wichtig für die reibungslose Antragsabwicklung in der FachStuAG und in weiterer Folge in SenatsStuKo, Senat und Studienservices.
Bitte die Angaben mit BOKUOnline abgleichen und die Vollständigkeit prüfen. Erfahrungsgemäß werden im Formular gerne bestimmte Angaben "vergessen", z.B. die 3 Säulen, die Häkchen, oder die Äquivalenzregelung.
- Bitte die geplanten Änderungen vorab (!) akkordieren mit:
- allen betroffenen Lehrenden
- allen zuständigen Programmbegleiter*innen
- Betrifft eine Änderung auch ein Curriculum, das von einer anderen FachStuAG betreut wird, ist der Antrag bei allen betroffenen FachStuAGn einzureichen.
- Für jede einzelne LV-Änderung ist ein Antragsformular erforderlich. Bei umfangreicheren Änderungen, insb. der internat. Studienprogramme, ist zusätzlich eine Übersicht der Änderungen in tabellarischer Form beizulegen. Die beantragten Änderungen sind im nachvollziehbaren Überarbeitungsmodus in das letztgültige Word-Textcurriculum (erhältlich im Senatsbüro - MMag.a Henkel) einzuarbeiten.
- Soll eine Lehrveranstaltung in einem weiteren Curriculum mit genutzt werden, ist von der antragsstellenden Person dazu eine Stellungnahme jener OE einzuholen, der diese Lehrveranstaltung zugeordnet ist.