Die Arbeitsgruppe „Klima und Klimafolgen“ des Instituts für Meteorologie und Klimatologie der Universität für Bodenkultur Wien braucht Verstärkung. Daher suchen wir im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Projektes eine(n):

 

Wissenschaftliche*n Projektmitarbeiter*in

Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung und Kombination mit Doktorat
Dienstort: 1180 Wien, Gregor-Mendel-Straße 33
Beginn des Dienstverhältnisses: frühestmöglich
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: B 1
Bruttomonatsgehalt (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind. € 2.971,50 (14x jährlich)


Aufgaben:
    • Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Klimamodellierung und Klimafolgenforschung im Bereich regionaler Klimatologie
    • Möglichkeit (keine Voraussetzung) auf ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium der Universität für Bodenkultur Wien
    • Räumliches Downscaling von Klimadaten
    • Räumliche Interpolation von Punktdaten in die Fläche
    • Statistische Fehlerkorrektur von Modelldaten
    • Beratung der Anwender*innen bei der Verwendung der Klimadaten


Qualifikationen:
    • Abgeschlossenes Meteorologiestudium (Master oder Diplom) oder abgeschlossenes fachverwandtes Studium
    • Programmierkenntnisse im Umgang mit gegitterten Klimadaten (z.B. NetCDF), vorzugsweise in Python
    • Erfahrung im Umgang mit Linux-Systemen
    • Idealerweise Erfahrung in GIS (ARC-GIS, QGIS)
    • Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und hohe Eigenmotivation


Wir bieten:
    • Internationales universitäres Umfeld
    • Interdisziplinäre Fragestellungen
    • Flexible Arbeitszeiten
    • Enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Klima und Klimafolgen“

Bewerbungsfrist: 31.01.2022

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an das Institut für Meteorologie und Klimatologie, Gregor-Mendel-Straße 33, 1180 Wien.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an fabian.lehner@boku.ac.at und herbert.formayer@boku.ac.at.

Informationen zu unseren Aktivitäten finden Sie unter:
boku.ac.at/wau/met/forschungsthemen/klima-und-klimafolgen

Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 


22.12.2021