BOKU 2025 und Accounts
Accounts auf Instituts-Ebene
Bei Accounts auf Instituts-Ebene entsteht kein Handlungsbedarf für Sie.
Da Institute Eins-zu-Eins-Nachfolger haben, können alle Berechtigungen automatisiert durch die BOKU-IT übertragen werden.
Das gilt auch für Funktionsaccounts. Die Login-Namen bleiben wie bisher unverändert.
Accounts auf Department-Ebene
Accounts, die nur einem Department zugeordnet sind, verlieren ihre “Heimat”.
Da es die alten Departments nach dem Umstellungswochenende nicht mehr geben wird, haben diese Accounts dann keine Zuordnung mehr zu einer BOKU-Organisationseinheit. Damit beginnt automatisch das Account-Beendigungs-Verfahren (ABV) zu greifen, siehe https://short.boku.ac.at/it-account-beendigung
Daher besteht für Accounts, die eine Zuordnung nur auf Department-Ebene haben, unbedingt Handlungsbedarf!
Gruppen innerhalb des Instituts
Beachten Sie, dass es sich bei den Gruppen innerhalb des Instituts um neu entstandene Organisationseinheiten handelt. Das erfordert einige zusätzliche Überlegungen bei der Berechtigungsvergabe und es entsteht auf jeden Fall Handlungsbedarf!
Im Rahmen der Workshops an die Departmentmanagerinnen übermittelte Listen
- Ablaufende Departmentaccounts.xlsx
Diese Datei listet alle Accounts auf, die NUR eine Zuordnung zu einem Department haben und daher am Umstellungswochenende beendet werden.
Hier entsteht Handlungsbedarf für die EDV-Verantwortlichen der jeweiligen bisherigen Departments:
Für Accounts, die noch benötigt werden, muss über den Accountmanager eine manuelle Zuordnung ohne Abhängigkeiten zu einem Institut eingerichtet werden. Nach dem Umstellungswochenende kann, falls gewünscht, wieder eine Zuordnung zum neuen Department eingerichtet werden.
- Departmentaccounts mit drohendem Rechteverlust.xlsx
Diese Datei listet alle Accounts auf, bei denen zwar der Account erhalten bleiben wird, aber bestimmte Berechtigungen auf Department-Ebene ablaufen werden.
Wenn ein Account, der bisher nur eine Zuordnung bei einem Department hatte, ein Zuordnung zu einem Institut bekommt, müssen Rechte im Rahmen dieser Zuordnung zum Institut neu eingetragen werden.
Dabei ist zu überlegen, ob die Rechte, die auf Department-Ebene eingetragen waren, auf Instituts-Ebene noch sinnvoll sind. Hier ist keine pauschale Antwort möglich, das kann je nach Berechtigung auch unterschiedlich sein. Das müsste Department-intern entschieden werden.
Department-intern muss auch festgelegt werden, welche Personen nach der Umstellung welche Rechte im neuen Department auf Department-Ebene bekommen sollen, siehe dazu auch “Rollen und Funktionen” auf der Seite https://short.boku.ac.at/it-umsetzung-boku2025-todos