BOKU 2025 und Urlaubsfreigabe mit TimeTac
Urlaubsanträge zwischen 14.12.2024 und 16.01.2025
Grundsätzlich steht die Urlaubsverwaltung auch nach dem 13.12.2024 zur Verfügung.
In der Zeit vom 14.12.2024 bis 16.01.2025
- werden Urlaubsanträge weiterhin an jene Genehmiger*innen übermittelt, die am 13.12.2024 in TimeTac hinterlegt sind.
- müssen bei einer Änderung des*der Genehmiger*in die Genehmigung mit dem*der neuen Genehmiger*in bilateral abgestimmt werden.
Für den Fall, dass sich an Ihren Daten (Dienstverhältnis, Urlaubsanspruch, Arbeitszeitmodell) im Zeitraum vom 14.12.2024 bis 16.01.2025 etwas ändert, wenden Sie sich bitte an das Personalmanagement.
Weitere Hinweise:
- Wie bereits kommuniziert: Urlaub, der sich über den 24.12. oder den 31.12. erstreckt, bitte gestückelt eintragen. Näheres unter: short.boku.ac.at/it-timetac
- An den Tagen der Umstellung, 17. bis 19.01.2025, steht TimeTac nicht zur Verfügung.
- Sollte es nach dem 13. Dezember 2024 zu Änderungen an Ihren Daten (Dienstvertrag, Arbeitszeitmodell, Urlaubskontingent) in SAP kommen, so werden diese Änderungen erst nach der Umstellung ab dem 20. Jänner 2025 sichtbar sein.
Was ändert sich in TimeTac?
BOKUflow “Urlaubsfreigabe delegieren” entfällt – dieser BOKUflow wurde zum 13. Dezember 2024 eingestellt
Nach der Umstellung muss die Urlaubsfreigabe durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit durchgeführt werden. Das betrifft Departments, Institute, Gruppen sowie analog auch Serviceeinrichtungen und andere Organisationseinheiten.
Eine personenbezogene Delegation mittels BOKUflow “Urlaubsfreigabe delegieren” ist nicht mehr möglich. (https://short.boku.ac.at/it-bokuflow-urlaubsfreigabe-delegieren)
Falls ein Institut zu groß ist, wird die Einrichtung von Gruppen empfohlen. Vor dem Umstellungswochenende können keine zusätzlichen Gruppen mehr eingerichtet werden; dies ist erst wieder ab April möglich.
Im Rahmen der Workshops an die Departmentmanagerinnen übermittelte Listen
Nach den Workshops wurde an die Department-Managerinnen eine Liste der bisher für die Urlaubsfreigabe verantwortlichen Personen übermittelt.
Eine personenbezogene Delegation ist ab Jänner nicht mehr möglich, die Urlaubsfreigabe muss durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit (Gruppe, Institut, ...) durchgeführt werden.