Drittmittel ?!?
Drittmittel ?!?
Was sind Drittmittel?
Definitionsgemäß sind das Geldmittel, die nicht aus dem Globalbudget der Universität bzw. nicht direkt vom Wissenschaftsministerium stammen und die vorwiegend für Forschung und Lehre zu verwenden sind. Drittmittel kommen entweder direkt von öffentlichen Körperschaften (EU, Ministerien, Bundesländer, Gemeinden), von Förderorganisationen (z.B. FWF, FFG, ÖAW, ÖNB, EU, OECD) oder privaten Unternehmen. Sie können entweder für Auftragsarbeiten oder als Antragsforschung in kompetitiven Verfahren eingeworben werden.
Bedeutung von Drittmitteln für die Universität…
Durch ihren überwiegend kompetitiven Charakter (also ihre Vergabe in Begutachtungsverfahren) haben sich Drittmittel in den letzten Jahren als ein wichtiger Indikator universitären Erfolgs etabliert und werden vom Ministerium in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen auch als Maßstab für die Mittelzuteilung genutzt. Zudem haben Drittmittel ganz konkrete Bedeutung für die Finanzierung des laufenden Uni-Betriebes. Gerade an der BOKU sind Drittmittel sehr wichtig und machen einen großen Anteil des Budgets aus. Die große Mehrheit der BOKU-Mitarbeitenden ist aus Projekten finanziert. Über Drittmittel angestellte Kolleg:innen sehen sich aber mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
Herausforderungen für Mitarbeitende
Sowohl für die EinwerberInnen von Drittmitteln als auch für die über Drittmittel Angestellten (teilweise sind beide Funktionen in einer Person vereint) ergeben sich ganz besondere Herausforderungen, die bei Finanzierung über das Globalbudget nicht, oder nur in geringem Maß, auftreten:
- unsichere Karriere- und Jahresplanung
- hohes Maß an nicht abgegoltener Verwaltungstätigkeit
- gerade anfangs große Unsicherheit
Kettenverträge
Das derzeit wohl größte Problem für Drittmittelangestellte ist jedoch die sogenannte Kettenvertragsregelung, die mit dem UG 2002 eingeführt wurde: sie verpflichtet den Dienstgeber nach ununterbrochener Aneinanderreihung von Dienstverhältnissen über 6 Jahre (Vollzeit), den/die DienstnehmerIn in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis zu übernehmen (hierzu gibt es komplexe Ausnahmen, die hier nicht näher ausgeführt werden können). Da aber bei Drittmittelprojekten nach Projektende üblicherweise keine Mittel mehr für diese Anstellung zur Verfügung stehen, würde diese Anstellung das Globalbudget außerplanmäßig belasten. Als „Notlösung“ sehen sich die Universitäten üblicherweise gezwungen die Dienstverhältnisse vor dieser Frist zu beenden. Ursprünglich dazu gedacht, junge MitarbeiterInnen nicht allzu lang in prekären Arbeitsverhältnissen zu belassen, führt das UG 2002 nun somit dazu, dass diese die Universitäten auf jeden Fall bei Ablauf der Frist verlassen müssen – eine „lose-lose“-Situation für beide Seiten. Die jüngste Novelle des § 109 im Jahr 2021 hat die Situation sogar noch weiter verschärft. Der Senat der BOKU hat dazu auch auf unsere Initiative bereits kritisch Stellung genommen. Die 2023 nicht zuletzt auf unseren Druck vom Rektorat erlassene BOKU-“Entfristungsrichtlinie” ist bestenfalls ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall das, was das Drittmittelpersonal braucht und verdient!
All diese Aspekte zeigen die Wichtigkeit einer starken Stimme für die Drittmittelangestellten in universitären Gremien wie dem Senat! Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die BOKU möglichst vielen ihrer Mitarbeitenden - und zwar egal aus welchem Budgettopf sie finanziert sind - eine faire und langfristige Perspektive bietet. Wir bleiben da dran!