Das seit langem wohl größte Problem für Drittmittelangestellte ist die sogenannte Kettenvertragsregelung, die mit dem UG 2002 eingeführt wurde: sie verpflichtet Dienstgebende nach ununterbrochener Aneinanderreihung von Dienstverhältnissen über 6 Jahre (Vollzeit), den/die Dienstnehmer:in in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis zu übernehmen (hierzu gibt es komplexe Ausnahmen, die hier nicht näher ausgeführt werden können). Da aber bei Drittmittelprojekten nach Projektende üblicherweise keine Mittel mehr für eine unbefristete Anstellung zur Verfügung stehen (dürfen), würde diese Anstellung das Globalbudget außerplanmäßig belasten. Als „Notlösung“ sehen sich die Universitäten üblicherweise gezwungen, die Dienstverhältnisse vor dieser Frist zu beenden. Ursprünglich dazu gedacht, junge Mitarbeitende nicht allzu lang in prekären Arbeitsverhältnissen zu belassen, führt das UG 2002 nun somit dazu, dass solche Mitarbeitende die Universitäten auf jeden Fall bei Ablauf der Frist verlassen müssen – eine „lose-lose“-Situation für beide Seiten. Die jüngste Novelle des § 109 im Jahr 2021 hat die Situation sogar noch weiter verschärft. Der Senat der BOKU hat dazu auch aufgrund unserer Initiative kritisch Stellung genommen. Die 2023 nicht zuletzt auf unseren Druck vom Rektorat erlassene BOKU-“Entfristungsrichtlinie” ist bestenfalls ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall das, was das Drittmittelpersonal braucht und verdient!

All diese Aspekte zeigen die Wichtigkeit einer starken Stimme für die Drittmittelangestellten in universitären Gremien wie dem Senat! Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die BOKU möglichst vielen ihrer Mitarbeitenden - und zwar egal aus welchem Budgettopf sie finanziert sind - eine faire und langfristige Perspektive bietet. Wir bleiben da dran!